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Investitionen Fördermittel für Kommunen sollen unbürokratischer fließen

Mit einem neuen Gesetz will die rot-grüne Landesregierung einfacher Fördermittel an Kommunen vergeben. Noch in diesem Jahr soll schnell und ohne komplizierte Nachweise eine große Summe fließen.

Von dpa 29.07.2025, 15:45
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will mithilfe des Gesetzes an die Kommunen „schnell und unbürokratisch“ Geld fließen lassen. (Archivbild)
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will mithilfe des Gesetzes an die Kommunen „schnell und unbürokratisch“ Geld fließen lassen. (Archivbild) Michael Matthey/dpa

Hannover - Die rot-grüne Landesregierung will Fördermittel für Städte, Gemeinden und Landkreise künftig einfacher und schneller zur Verfügung stellen. Das Kabinett beschloss, ein entsprechendes Gesetz in den Landtag einzubringen, wie Innenministerin Daniela Behrens (SPD) mitteilte.

Verwaltungen von Land und Kommunen „erheblich entlastet“

Das sogenannte Niedersächsische Kommunalfördergesetz (NKomFöG) soll den Kommunen ermöglichen, Fördergelder pauschal und ohne aufwendige Nachweisverfahren abzurufen. Mit dem Gesetz will die Landesregierung insbesondere die in der Praxis als zu bürokratisch geltenden Vorgaben der Landeshaushaltsordnung umgehen. Die Verwaltungen von Land und Kommunen können demnach „erheblich entlastet“ werden. Der Gesetzentwurf soll direkt in den Innenausschuss überwiesen werden.

Mithilfe des Gesetzes soll zudem der „Pakt für Kommunalinvestitionen“ umgesetzt werden, und zwar laut der Ministerin „schnell und unbürokratisch“. Auf ihn hatten sich Land und Kommunen im März verständigt. Insgesamt umfasst der Pakt ein Volumen von 600 Millionen Euro.

400 Millionen Euro sollen noch im laufenden Jahr fließen

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags sollen davon 400 Millionen Euro noch im laufenden Jahr an die Kommunen ausgezahlt werden. Die Städte und Gemeinden sollen dabei 50,9 Prozent der Mittel erhalten, die Landkreise 49,1 Prozent. Die Verteilung innerhalb der Gebietskörperschaften erfolgt nach Einwohnerzahl. Zusätzlich ist ein Sockelbetrag von 200.000 Euro pro Kommune vorgesehen, um besonders kleinen Gemeinden gezielt unter die Arme zu greifen.