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Foltermord von Siegburg: BGH prüft härtere Strafe

13.08.2008, 07:50

Karlsruhe/dpa. - Mehr als 20 Monate nach dem brutalen Foltermord in der Haftanstalt Siegburg prüft der Bundesgerichtshof (BGH), ob der Hauptangeklagte härter bestraft werden muss. Heute verhandelt das Karlsruher Gericht über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil vom Dezember 2007.

Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten Pascal I. wegen Mordes, Körperverletzung und Vergewaltigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwalt will eine lebenslange Haft sowie eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt durchsetzen. Mit einem Urteil ist möglicherweise bereits am Mittwoch zu rechnen.

Der Angeklagte hatte dem Urteil zufolge im November 2006 zusammen mit zwei Zellengenossen einen Mithäftling fast elf Stunden lang grausam gequält und ihn schließlich gezwungen, sich zu erhängen. Das Landgericht verurteilte den heute 20-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes, verzichtete aber auf die dafür vorgesehene lebenslange Haftstrafe. Es gebe «noch einen Hoffnungsschimmer», der junge Mann sei «noch prägbar», hieß es damals bei der Urteilsbegründung.

Nach dem Jugendstrafrecht kann bei «Heranwachsenden» (18 bis 21 Jahre) statt lebenslang eine Strafe zwischen 10 und 15 Jahren verhängt werden. Eine Sicherungsverwahrung darf für diese Altersgruppe nur unter Vorbehalt angeordnet werden, so dass erst vor dem Entlassungstermin über eine weitere Inhaftierung wegen Rückfallgefahr entschieden werden kann. Der BGH wird sich möglicherweise zu den Voraussetzungen dieser Vorschriften äußern.

Neben der Staatsanwaltschaft haben auch Pascal I. und seine zu 14 Jahren Haft und zehn Jahren Jugendstrafe verurteilten Mitangeklagten Revision eingelegt. Ob der BGH über alle Revisionen gleichzeitig entscheidet, war am Dienstag noch offen.