Fokker-Absturz in Luxemburg Fokker-Absturz in Luxemburg: Crash wird erneut untersucht

Luxemburg/dpa/MZ. - Auf Druck von Piloten der Luxair-Fluglinie will die luxemburgische Regierung mögliche technische Ursachen für einen Flugzeugabsturz mit 20 Toten, darunter 15 Deutsche, im November 2002 noch einmal untersuchen lassen. Das teilte die Regierung nach einem Schlichtungsgespräch mit Piloten und der Luxair-Führung mit. Die Piloten hatten mit Streik gedroht, sollten pauschale Vorwürfe gegen den Piloten der verunglückten Maschine vom Typ Fokker 50 nicht zurück genommen werden. Offene technische Fragen müssten geklärt werden. Die Pilotenvereinigung hatte den Bericht der Untersuchungskommission in Paris mit einem eigenen technischen Gutachten ergänzt.
Unter den Luxair-Piloten herrscht seit dem Unglück und vor allem seit der Vorverurteilung des Piloten durch das Luxair-Management im Vorfeld der Untersuchung massiver Unmut. «Wir sind froh, das wir uns auf ganzer Linie gegen das Management durchsetzen konnten», sagte ein Luxair-Flugkapitän gestern der MZ. «Technische Probleme und Versäumnisse bei der Flugzeugwartung sowie in der Luftverkehrskontrolle kommen als Absturzursache durchaus in Frage, sind aber in dem Untersuchungsbericht nicht einmal erwähnt worden.» Er verweist auf einen nahezu identischen Absturz einer Fokker-Maschine vor wenigen Monaten in Pakistan. Deutsche Luftfahrt-Experten hätten in diesem Fall technisches Versagen für den Unfall verantwortlich gemacht.
Nach Angaben der Regierung, die den Großteil der Luxair-Anteile hält, werden die Entlassungen von sechs Piloten wegen des Absturzes rückgängig gemacht. Ausgenommen für den Piloten, der das Unglück beim Landeanflug auf den Luxemburger Flughafen überlebt hatte, sollen individuelle Lösungen für die Mitarbeiter ausgehandelt werden. Dem Piloten der Unglücksmaschine werden schwere Fehler angelastet. Gegen ihn ermittelt ein Untersuchungsrichter.
Das luxemburgische Arbeitsgericht hatte am Donnerstag den Chef der Flugsicherheit, Jean-Paul Weitz, entlastet. Nach dem Urteil muss Luxair dem Piloten 100000 Euro Wiedergutmachung zahlen. Es ist die höchste Summe, die nach luxemburgischem Recht in einem solchen Fall gezahlt werden kann. Das Arbeitsgericht verurteilte Luxair zudem zur Lohnfortzahlung. Die Gesellschaft habe dem Ruf von Weitz «absichtlich und wiederholt» geschadet, hieß es im Urteil.