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Landtag Finanzminister Richter wirbt für Nachtragshaushalt

Von dpa Aktualisiert: 11.12.2023, 10:29
Abgeordnete sitzen während der Landtagssitzung im Plenarsaal.
Abgeordnete sitzen während der Landtagssitzung im Plenarsaal. Ronny Hartmann/dpa/Archivbild

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter (CDU) hat im Parlament für die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts 2023 geworben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirke sich nicht unmittelbar auf das Corona-Sondervermögen aus und stelle dieses auch nicht infrage, sagte der CDU-Politiker am Montag in Magdeburg. „Wir müssen jedoch die Finanzierung anpassen, damit es den Vorgaben des Urteils entspricht.“

Mit dem Nachtragshaushalt 2023 soll das Corona-Sondervermögen abgesichert werden. Die schwarz-rot-gelbe Koalition reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und schafft eine neue gesetzliche Grundlage für das Sondervermögen. Im Zuge dessen soll der Landtag eine Notlage feststellen.

Ursprünglich wurde das Corona-Sondervermögen im Jahr 2021 so konzipiert, dass ihm knapp zwei Milliarden Euro einmalig zugeführt wurden. Das wird geändert: Die Gelder für die Maßnahmen sollen nun jedes Jahr in mehreren Scheiben aufgenommen werden. In diesem Jahr betrifft das 150 Millionen Euro, die unter Anwendung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für Notlagen über Kredite finanziert werden sollen. „Es dürfen keine Schulden auf Vorrat gemacht werden“, sagte Richter.

Mit dem Sondervermögen sollen über mehrere Jahre die Folgen der Pandemie abgefedert werden. Das Paket in Höhe von 1,997 Milliarden Euro umfasst rund 60 Maßnahmen, darunter Investitionen in Kliniken und die Digitalisierung.