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Schnelle Festnahme Falscher Polizist am Telefon - Mann in U-Haft

Schnell reagiert hat eine 57-Jährige in Bramsche, die einen Anruf von einem falschen Polizisten bekam: Sie schaltete die echte Polizei ein - mit Erfolg.

Von dpa 06.06.2025, 17:54
Bei der Festnahme verletzte der Mann, der die Beute abholen wollte, einen echten Polizeibeamten. (Symbolbild)
Bei der Festnahme verletzte der Mann, der die Beute abholen wollte, einen echten Polizeibeamten. (Symbolbild) Julian Stratenschulte/dpa

Osnabrück/Rheine - In einem Fall der Betrugsmasche „Anruf eines falschen Polizisten“ ist im niedersächsischen Bramsche bei Osnabrück der mutmaßliche Abholer der erhofften Beute aus Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Der 41-jährige Mann aus dem Raum Rheine sitze inzwischen in Untersuchungshaft, teilte die Polizei mit. Bei der Festnahme sei ein Polizist verletzt worden.

Dank der schnellen Reaktion einer Frau gelang der Zugriff. Bei einem Anruf am Donnerstagabend von einem angeblichen Polizisten, der Wertgegenstände von ihr haben wollte, wurde die 57-Jährige sofort misstrauisch und verständigte parallel über ihr Handy die richtige Polizei. Die echten Beamten nahmen noch am Abend den mutmaßlichen Abholer fest. 

Frau sollte Plastiktüte aus dem Fenster werfen

Der Anrufer hatte sich bei der Frau als Zivilbeamter ausgegeben und behauptet, dass in ihrer Nachbarschaft Einbrecher festgenommen worden seien. Ihre Wertsachen seien nun ebenfalls in Gefahr, daher wolle man diese abholen und sichern.

Die Frau sollte eine Plastiktüte mit Bargeld und Wertsachen aus dem Fenster werfen. Als der Tatverdächtige vor dem Haus erschien und die Tüte, in der allerdings keine Wertsachen waren, an sich nahm, griffen die echten Polizisten ein. Nach einer kurzen Flucht nahmen sie ihn fest. 

Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe

Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und möglichen Mittätern dauern noch an. Solchen Anrufen liege nach kriminalistischer Erfahrung stets eine gut organisierte Bandenstruktur zugrunde, erklärte dazu der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer. Für jede Einzeltat müssten Tatbeteiligte grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Dies gelte auch für Personen, die die Beute abholen.