1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Fall Marco: Fall Marco: Junge Britin wirft Deutschem sexuelle Belästigung vor

Fall Marco Fall Marco: Junge Britin wirft Deutschem sexuelle Belästigung vor

Von Martin Roy 27.06.2007, 07:22

Istanbul/Uelzen/dpa. - Marco habe sie zwar nichtvergewaltigt, aber sich zu ihr ins Bett gelegt, als sie schoneingeschlafen war, sagte die 13-jährige Britin nach Zeitungsberichtenvom Mittwoch vor dem Staatsanwalt im türkischen Antalya aus. Damitwidersprach sie Marcos Schilderungen von einem normalen Urlaubsflirt.

Nach den Worten von Marcos Anwalt Jürgen Schmidt haben frühereAussagen des britischen Mädchens jedoch möglicherweise keinen Bestandmehr. «Meines Wissens ist diese Aussage längst widerrufen», sagteSchmidt am Mittwoch dem Sender RTL. Er ließ offen, auf welche derAussagen des Mädchens er sich bezog. Sein Mandant sitzt seit rundzehn Wochen unter dem Vorwurf in Haft, die Disco-Bekanntschaftsexuell missbraucht zu haben.

In Antalya dementierte am Mittwoch der von der türkischenAnwaltskammer bestellte Anwalt des Mädchens, dass die Mutter dieAnzeige zurückgezogen habe. Die Anzeige müsse schriftlichzurückgezogen werden, sage er der Nachrichtenagentur Anadolu. Er habejedoch kein entsprechendes Schreiben erhalten. Da der Prozessinzwischen eröffnet sei, könne sowieso nur noch das Gericht über eineeventuelle Freilassung Marcos entscheiden.

Sollte der 17-Jährige verurteilt werden, könnte er die Strafe inDeutschland verbüßen, berichtete Anadolu unter Berufung aufSachverständige des Justizministeriums in Ankara. Nach einerrechtskräftigen Verurteilung habe er die Möglichkeit, auf Grundbestehender Abkommen einen entsprechenden Antrag stellen. EinerVerbüßung der Reststrafe in der Heimat müssten die zuständigenBehörden beider Länder zustimmen.

Nach Angaben der 13-jährigen Britin hatte sie sich mit Marco amAbend in der Discothek getroffen und gestritten. Als sie mit ihrerSchwester und ihrer Freundin später im Hotelzimmer gewesen seien, seiMarco mit einem Freund gekommen. «Er wollte sich bei mirentschuldigen», zitierten die Zeitungen «Bild» und «Hürriyet» amMittwoch. «Wir haben sie hereingelassen. Eine Weile saßen wir auf demBett und haben uns unterhalten.» Weil sie müde gewesen sei, habe siesich trotz des Besuches «neben dem Beschuldigten» schlafen gelegt.

«Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, fühlte ich denBeschuldigten auf mir», sagte die Britin. «Ich schubste ihn weg.Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danachsind wir zum Arzt gegangen.» Laut «Hürriyet» sagte die 13-Jährigeweiter: «Von einer Vergewaltigung kann keine Rede sein. ... Aber dasGanze ist ohne meine Einwilligung geschehen.» Im Gegensatz zurAussage des Mädchens hatte Marco in einem Interview erklärt, dieInitiative sei von der 13-Jährigen ausgegangen. Auf Grund einerAnzeige der Eltern des Mädchens sitzt Marco seit April inUntersuchungshaft. Der nächste Gerichtstermin ist am 6. Juli.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg leitete ebenfalls einErmittlungsverfahren gegen den 17-Jährigen ein. «Wir sind auf Grundder Medienberichte tätig geworden», sagte Oberstaatsanwalt ManfredWarnecke am Mittwoch. Die Türkei könne das Verfahren nun auf dem Wegeder Rechtshilfe an Deutschland abgeben. «Wir warten ab, ob die Türkeiauf uns zukommt», sagte Warnecke.

Das deutsche Strafrecht gilt nach Paragraf 5 des Strafgesetzbuchesauch im Ausland, wenn ein Deutscher gegen die sexuelleSelbstbestimmung einer Person verstößt, erklärte Jörg Fröhlich vonder Generalstaatsanwaltschaft Celle. «Der Paragraf bietet dieMöglichkeit, in Ausnahmesituationen sachgerecht zu reagieren.» DerParagraf 176 stelle sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen unterStrafe.

Das gelte auch für minderjährige Täter über 14 Jahren. «Mirpersönlich ist aber noch kein solcher Fall bekannt, der verhandeltworden ist», sagte Fröhlich. Sollte die Türkei das Verfahren auf demWege der internationalen Rechtshilfe abgeben wollen, könnte dieniedersächsische Kontaktstelle des Zentralen EuropäischenJustiziellen Netzwerks (EJN) an der Generalstaatsanwaltschaft Celledas sonst langwierige Verfahren beschleunigen, sagte Fröhlich. Bisherhabe es keine negativen Erfahrungen mit den türkischen Behördengegeben.

Wie der Stuttgarter Rechtswissenschaftler Christian Rumpferklärte, komme auf Marco bei einer Verurteilung in der Türkeivermutlich eine Bewährungs- oder Geldstrafe zu. Das türkischeStrafgesetz gehe bei Kindesmissbrauch von einem Strafrahmen von dreibis acht Jahren für Erwachsene aus. «Für Minderjährige zwischen 15und 18 ist die Strafe jedoch laut Gesetz auf die Hälfte zureduzieren.» Das Gericht habe zudem einen gewissen Spielraum: Eskönne auf Jugendliche zugeschnittene Erziehungsmaßnahmen anordnenoder aber eine Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umwandeln.

Das Zentrum für Türkeistudien in Essen wandte sich gegenpolitischen Aktionismus. «Der Richter in Antalya wird sich gegen denVersuch der politischen Einflussnahme sicherlich zur Wehr setzen, umkeinen Anlass zu bieten, die Unabhängigkeit der türkischen Justiz inZweifel zu ziehen», sagte der Direktor des Zentrums, Faruk Sen.