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Fahren ohne Führerschein Fahren ohne Führerschein: Staranwalt Bossi muss 18 000 Euro zahlen

25.04.2006, 14:04

München/dpa. - Der Strafverteidiger Rolf Bossi muss wegen Fahrensohne Führerschein 18 000 Euro zahlen. Das Landgericht Münchenverurteilte ihn am Dienstag zu 90 Tagessätzen zu je 200 Euro. Der 82-Jährige war im Juli 2004 und im März 2005 zwei Mal ohne Fahrerlaubnis ertappt worden. Der Führerschein war Bossi im April 2004 nach Eintragvon 18 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister wegenTemposünden entzogen worden, sein Verwaltungsrechtsstreit dagegen warerfolglos.

Vor der Berufungsstrafkammer sagte der Jurist, beide Fahrten ohneFührerschein seien «Notfälle» gewesen. Ein Mandant in einemnordrhein-westfälischen Gefängnis sei akut selbstmordgefährdetgewesen. «Ich musste hinfahren.» Er sei «in 54 Berufsjahren fünfMillionen Kilometer unfallfrei gefahren». Das entspreche «mehrerenErdumkreisungen». Die Verfolgung eines solchen Vielfahrers wegenjeder Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 bis 30 Kilometer proStunde bei Nacht auf kaum befahrenen Autobahnen sei«unverhältnismäßig».

Bossi war vom Amtsgericht in erster Instanz zu 10 000 EuroGeldstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaftlegte Berufung ein. Der Anwalt müsse mit einem neuen Prozess wegensechs späterer Fahrten ohne Führerschein rechnen, warnteStaatsanwältin Petra Reitberger in der Verhandlung. Bossi war zu denVernehmungen bei der Anklagebehörde und zur Verhandlung vor demAmtsgericht mit dem Wagen vorgefahren. Drei Fahrten habe erzugegeben, drei seien noch nicht vollständig geklärt. Bossi nahm dieErhöhung der Geldstrafe an. Die Staatsanwaltschaft will die sechsweiteren Fahrten nicht mehr verfolgen.