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Landgericht Halle Erneute Verhandlung gegen Rechtsextremist Sven Liebich

Sven Liebich steht in einem Berufungsverfahren erneut vor Gericht. Dem Rechtsextremisten droht erstmals eine Gefängnisstrafe. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich der Angeklagte.

Von dpa 12.06.2024, 17:59
Der Angeklagte Sven Liebich im Gerichtssaal des Landgericht Halle.
Der Angeklagte Sven Liebich im Gerichtssaal des Landgericht Halle. Heiko Rebsch/dpa

Halle - Der Rechtsextremist Sven Liebich muss sich seit Donnerstag in einem Berufungsverfahren erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte verschiedene Vorwürfe gegen ihn zur Anklage gebracht. Unter anderem geht es um Volksverhetzung, Beleidigung und üble Nachrede. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt. Nun soll bis zum 28. Juni erneut verhandelt werden.

Seit 2014 hatte Liebich regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. In der Vergangenheit hatten sich immer wieder unterschiedliche Gerichte mit Vorwürfen gegen Liebich beschäftigt. Gegen den Rechtsextremisten wurden bislang Geld- und Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt.

Zu Beginn des Prozesses hatte die Vorsitzende Richterin zunächst die Anklagepunkte vorgelesen. Anschließend äußerte sich Liebich zu den Vorwürfen. Formulierungen aus der Anklage habe er teils so verwendet, würde dies aber heute so nicht mehr tun, sagte er in einem nahezu vollen Gerichtssaal. Andere Anklagepunkte wies er zurück. Außerdem gab Liebich an, „seit Monaten“ bewusst zu vermeiden, in der Öffentlichkeit zu stehen - beispielsweise halte er keine Reden mehr. Damit wolle er auch vermeiden ins Gefängnis zu kommen. Bis zu einer möglichen rechtmäßigen Verurteilung gilt für Liebich die Unschuldsvermutung.

Vor Gericht waren am Donnerstag zudem Fotos und Videos als Beweismittel gesichtet worden. Liebich beantwortete dazu auch Fragen der Staatsanwaltschaft und der Kammer. Außerdem wurde eine Zeugin vernommen. Ihren Angaben nach ist sie eine Journalistin, die die Veranstaltungen von Liebich seit den 90er-Jahren beobachtet. Der Rechtsextremist habe sie in seinen Reden immer wieder beleidigt, behauptete sie. Im weiteren Verlauf des Prozesses sollen weitere Zeugen vernommen werden.

Vor Verhandlungsbeginn hatten mehrere Menschen vor dem Gerichtsgebäude lautstark gegen den Rechtsextremisten demonstriert. Aufgerufen dazu hatte unter anderem „Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage“.

Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt. In anderen Verfahren wurde er bereits rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Auch Freiheitsstrafen wurden schon gegen ihn verhängt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Diese wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Nun wäre eine Haftstrafe denkbar.

Im Juli soll es zudem ein weiteres Berufungsverfahren gegen Liebich geben - diesmal vor dem Leipziger Landgericht. Dem vorangegangen war ein Urteil wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung des Amtsgerichts Leipzig. Auf einer Corona-Demonstration im November 2020 soll Liebich einen Fotografen attackiert haben. Drei Mitangeklagte - zwei Männer und eine Frau - erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten, teils inklusive anderer Strafen. Alle vier Angeklagten legten Berufung ein.