Erfundene Vergewaltigung Erfundene Vergewaltigung: Tochter des Opfers will Schadenersatz

Osnabrück/dpa - Der Fall des wegen einer erfundenen Vergewaltigung zum Justizopfer gewordenen Horst Arnold hat eine Zivilklage nach sich gezogen. Die Tochter des inzwischen gestorbenen Mannes habe am Landgericht Osnabrück eine Klage auf 80 000 Euro Schmerzensgeld gegen eine 48 Jahre alte frühere Lehrerin eingereicht, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher zu einem entsprechenden Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Das Verfahren soll am 11. Oktober beginnen.
Die 48-Jährige war vor einer Woche vom Landgericht Darmstadt wegen schwerer Freiheitsberaubung zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte Arnold im Jahr 2002 zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Arnold, der fünf Jahre im Gefängnis gesessen hatte, hatte stets seine Unschuld beteuert und wurde im Jahr 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er starb ein Jahr später im saarländischen Völklingen an Herzversagen.
Die Tochter Arnolds fordere nun ein „angemessenes Schmerzensgeld“, schrieb die Zeitung. Die Zuständigkeit des Osnabrücker Landgerichts ergibt sich daraus, dass die Beklagte ihren Wohnsitz im Kreis Osnabrück hat. Bislang ist erst ein Termin angesetzt.