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Ehrenmord-Prozess: Angeklagter Bruder schweigt

16.12.2008, 12:57

Hamburg/dpa. - Zum Auftakt des Prozesses um den sogenannten Ehrenmord an der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal hat der angeklagte Bruder des Opfers die Aussage verweigert. Er werde sich nicht zu den Vorwürfen äußern, ließ der 24-Jährige über seine Verteidiger mitteilen.

Anschließend lehnten die Anwälte des jungen Mannes einen psychiatrischen Gutachter wegen Befangenheit ab. Dieser habe «eine offensichtlich aggressive und feindselige Grundhaltung gegenüber dem Angeklagten», sagte einer der Verteidiger. Der Experte und der Staatsanwalt wiesen die Vorwürfe zurück.

In dem mit Spannung erwarteten Prozess vor dem Landgericht Hamburg muss sich der 24-Jährige wegen Mordes, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Er soll seine Schwester am 15. Mai aus Wut über deren Lebenswandel mit 23 Messerstichen getötet haben. Das Opfer verblutete. Die brutale Messerattacke auf die Jugendliche hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Diskussion um die Integration von Einwanderern ausgelöst. Die Menschenrechts- Organisation «Terres des Femmes» demonstrierte zum Prozessauftakt vor dem Gerichtsgebäude mit einer Schweigeminute für Morsal gegen «Verbrechen im Namen der Ehre».

Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Schwester schon lange vor deren Tod im Jahr 2006 und 2007 zusammengeschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Morsal habe sich seiner Meinung nach von der Familie abgewandt und unangemessen gekleidet, sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift. Zudem habe der junge Mann sie verdächtigt, eine Prostituierte zu sein. Der Beschuldigte folgte den Ausführungen weitgehend regungslos und mit zumeist gesenktem Kopf.

Die «unprofessionelle» und «außerordentlich mangelhafte» Arbeit des Gutachters seien die Basis für die von der Staatsanwaltschaft erhobene Mord-Anklage und damit für den Prozessverlauf von zentraler Bedeutung, begründete der Verteidiger den Befangenheitsantrag. Seiner Meinung nach sei die Einschätzung des Gutachters falsch. Bei dem Angriff habe man es «mit einem affektiv aufgeladenen Tatgeschehen zu tun». Der Gutachter sei «parteiisch» und habe sich nicht genug mit der Lebensgeschichte und der kulturellen Prägung seines Mandanten befasst. Der Experte wies dies entschieden zurück. Passagen seines Gutachtens seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, sagte er.

Auf Bitten der Verteidigung hatte das Gericht ein weiteres psychiatrisches Gutachten anfertigen lassen. Dieses bescheinigt dem Angeklagten nach Angaben der Anwälte eingeschränkte Schuldfähigkeit. Diese Expertise wiederum stößt auf Bedenken der Staatsanwaltschaft. Er habe «Schwierigkeiten» damit, sagte der Anklagevertreter am Dienstag. Sollte das Gericht das von der Verteidigung kritisierte Gutachten wegen Befangenheit ablehnen, werde er sich entsprechende Schritte gegen das zweite vorbehalten.

Eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag der Verteidigung fällt das Gericht erst im weiteren Verlauf des Prozesses. Zunächst erhielt der Gutachter bis zum kommenden Verhandlungstag eine Frist für eine ausführliche Stellungnahme.

Der Prozess soll am Nachmittag mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Polizisten und Passanten, die sich nach dem tödlichen Angriff auf Morsal am Tatort aufhielten.