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Gericht urteilt "Ebay-Baby" aus Duisburg soll mit seiner Mutter in Mutter-Kind-Einrichtung ziehen

27.10.2016, 12:34
In diesem Ebay-Inserat bot der Vater das Kind zum Verkauf an.
In diesem Ebay-Inserat bot der Vater das Kind zum Verkauf an. eBay Kleinanzeigen

Duisburg - Die Mutter des im Internet zum Verkauf angebotenen Babys soll mit ihrem Kind und ohne den Vater in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Das hat das Duisburger Amtsgericht am Donnerstag entschieden. Wie das Gericht mitteilte, solle ein unbeaufsichtigter Kontakt des Vaters zum Kind ausgeschlossen werden. Dazu habe das Familiengericht ergänzende Maßnahmen getroffen. Der Vater hatte zugegeben, die Verkaufsanzeige geschaltet zu haben.

Das Mädchen war vor zwei Wochen auf der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen angeboten worden. Das Duisburger Jugendamt schritt ein und übergab es einer Pflegefamilie. Der Vater gab an, das Ganze sei nur ein Scherz gewesen. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an. (dpa)