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Rausschmiss nach 40 Jahren Düsseldorf: Mieterstreit um den Raucher Friedhelm Adolfs

26.09.2016, 11:19
Im Mieterstreit um den wohl bekanntesten Raucher bundesweit könnte es bald zu einem Ende kommen. Friedhelm Adolf würde es sehr freuen.
Im Mieterstreit um den wohl bekanntesten Raucher bundesweit könnte es bald zu einem Ende kommen. Friedhelm Adolf würde es sehr freuen. dpa

Düsseldorf - Sein Anwalt hatte ihn zum bundesweit bekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt gekürt. Nach dem Tod des Alt-Kanzlers müsste Friedhelm Adolfs demnach ganz vorn liegen, was seinen Bekanntheitsgrad angeht.

Bekanntester Raucher bundesweit hofft auf ein Ende im Mieterstreit

Nach drei Jahren Rechtsstreit wünscht sich der 78-jährige Düsseldorfer ein Ende im Mieterstreit. Am Mittwoch könnte es soweit sein. Dann will das Düsseldorfer Landgericht das Urteil in dem spektakulären Mietstreit verkünden (Az.: 23 S 18/15).

„Ich glaube, wir werden das gewinnen“, sagt sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann. Eine vom Bundesgerichtshof angeordnete Beweisaufnahme könnte diese positive Prognose wahr werden lassen. Denn der Anwalt lag schon einmal falsch, aber dieses Mal könnte er Recht behalten, meinen die unteren Instanzen.

Andere Mieter liefern gegensetzliche Aussagen

Die Zeugen, je nachdem von welcher Partei sie benannt wurden, lieferten ein völlig gegensätzliches Bild von der Geruchssituation in dem Mehrparteienhaus, in dem Adolfs seit mehr als 40 Jahren lebt und dessen Hausmeister er war.

Adolfs soll seine Nachbarn in einem Düsseldorfer Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt haben. Nach dem Tod seiner Frau soll er kaum gelüftet haben. Der Qualm zog in den Hausflur, die Aschenbecher quollen über, berichtete der Hausverwalter der Vermieterin.

Bundesgerichtshof verhindert Rauswurf

Zwei Mal gewann die hochbetagte Dame, erst der Bundesgerichtshof stoppte den Rauswurf des Rentners aus seiner kleinen Parterrewohnung. Das Verfahren gilt längst als Präzedenzfall für das Verhältnis zwischen Rauchern und Nichtrauchern, die unter einem Dach leben. Verschiebt sich die rote Linie zu Lasten der Raucher?
Grundsätzlich dürfen Raucher in ihren eigenen vier Wänden paffen, auch wenn sie nur angemietet sind. Sogar gewisse Beeinträchtigungen seien hinzunehmen, hatte das Gericht bereits gesagt. Die Vermieterin muss nachweisen, dass der Qualm die Gesundheit der übrigen Menschen im Haus gefährdet hat. Schadstoffmessungen aus dem fraglichen Zeitraum gibt es aber nicht.

Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013: Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus seiner Mietwohnung bestätigt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers, hieß es zur Begründung.

Zeitliche Reihenfolge des Prozesses

Im Juni 2014 musste Adolfs die nächste Schlappe verdauen: Auch das Landgericht schlug sich auf die Seite der Vermieterin.
Im Februar 2015 kam die Wende: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an. Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen. Bei der Neuauflage am Landgericht konnte Witwer Adolfs schließlich zahlreiche Zeugen aufbieten, die ihn in der fraglichen Zeit in seiner Wohnung besucht hatten und von frischer Luft berichteten.


Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve weist unterdessen daraufhin, dass der Urteilsspruch am Mittwoch noch nicht das Ende des Rechtsstreits bedeuten muss. Beide Seiten könnten erneut beim Bundesgerichtshof vorstellig werden. Mit dem Rauchen will Adolfs auf seine alten Tage jedenfalls nicht mehr aufhören. „Was soll das bringen?“, fragt er. Am Mittwoch wird er sich dann vielleicht sogar doch noch eine dicke Havanna als Sieges-Zigarre anzünden.