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Chronologie Chronologie: Die lange Flucht des Jürgen Harksen

30.10.2002, 12:22

Johannesburg/dpa. - Der Hamburger Finanzjongleur Jürgen Harksen soll zahlreiche Anleger bei Finanzgeschäften um insgesamt 64 Millionen Mark geprellt haben. Seiner Festnahme entzog sich der heute 41-Jährige um den Jahreswechsel 1993/94 durch eine Flucht nach Südafrika. Die wichtigsten Stationen:

Ende 1993: Geprellte Anleger in Hamburg schalten Polizei und Steuerfahndung ein, nachdem ihnen der Finanzjongleur Jürgen Harksen bei Anlagen in einer seiner Investmentfirmen Renditen von bis zu 1300 Prozent versprochen hatte. Die meisten Anleger gingen leer aus, Harksen flieht nach Südafrika.

Anfang 1994: Deutschland beantragt beim damaligen südafrikanischen Staatspräsidenten Frederik de Klerk die Auslieferung. Harksen wird festgenommen und kommt erst gegen die höchste bis dahin in Südafrika gezahlte Kaution von 500 000 Mark wieder auf freien Fuß.

Oktober 1995: Ein südafrikanisches Gericht eröffnet gegen Harksen ein Konkursverfahren. Wo die Millionen geblieben sind, ist unklar.

April 1998: Südafrikas Polizei stellt in Harksens Villa Geld und Schmuck im Wert von über zwei Millionen Mark sicher. Laut Harksen gehört es einem Schweizer Geschäftsmann und wurde von seiner Ehefrau nur im Haus aufbewahrt.

April 1999: Ein Amtsrichter ordnet die Auslieferung Harksens nach Deutschland an. Harksen erleidet einen Herzanfall, die Auslieferung verzögert sich weiter.

September 1999: Das Hamburger Landgericht dementiert einen angeblichen Handel mit Harksens Anwältin: Auch bei einer Gesamtentschädigung von 64 Millionen Mark an alle Geprellten gibt es keinen Verzicht auf einen Haftbefehl.

Ende März 2002: Harksen wird wegen Verstoßes gegen Kautions- Auflagen und Betruges in Südafrika festgenommen.

4. April 2002: Durch eine Überdosis an Medikamenten lässt Harksen einen für den Tag angesetzten Gerichtstermin platzen.

10. April 2002: Harksen wird inhaftiert und stimmt einem Auslieferungsurteil des Amtsgerichts Kapstadt zu, später widerruft er. Auf Grund belastender Aussagen in einem Parteispendenskandal wird er zu einer zentralen Figur im Politpoker am Kap und wird unter ein Zeugenschutz-Programm gestellt.

19. April 2002: Südafrikas Justizminister unterzeichnet eine Auslieferungsverfügung.

29. Oktober 2002: Das Oberste Berufungsgericht in Bloemfontain lehnt einen Einwand Harksens gegen die geplante Auslieferung ab.

30. Oktober 2002: Harksen wird an Deutschland ausgeliefert.