Chronologie Chronologie: Der Fall Andreas Sascha Grimm
Frankfurt/Main/dpa. - Zum Urteil um die Tötung desvermissten Fabrikantensohns Andreas Sascha Grimm dokumentiert dieDeutsche Presse-Agentur den zeitlichen Ablauf des Verbrechens, derErmittlungen und des Strafprozesses:
15.10.2004: Andreas Sascha Grimm telefoniert am Nachmittag letztmalsmit seinem Bruder. Gegen 17.00 Uhr besucht er seinen Freund Jens A.in dessen Frankfurter Wohnung. Der 22 Jahre alte A. erschießt dendrei Jahre älteren Studenten mit einer Pistole. Noch am Abend besorgter Werkzeuge und Säcke zur Zerteilung und zum Abtransport der Leiche.Grimms neuwertigen BMW 530 überlässt er einem Kaufinteressenten.
16.10.2004: A. bringt die Leiche oder Teile davon an einenunbekannten Ort im Westerwald. Anhand der Verbindungsdaten seinesHandys kann die Fahrt auf der A 3 später rekonstruiert werden.Am Nachmittag kauft er sich in Frankfurt einen neuen Anzug.
18.10.2004: Die aus Mainfranken stammende Familie Grimm stellt nacheigenen Suchaktionen bei der Polizei eine Vermisstenanzeige. DieKripo beginnt mit intensiven Ermittlungen im Freundes- undBekanntenkreis Grimms. A. und seine 16 Jahre ältere Freundin Anja D.geraten schnell in Verdacht.
19.10.2004: Die Mordkommission übernimmt den Fall.
20.10.2004: Gegen A. und seine Freundin ergehen Haftbefehle, zunächstwegen des Verdachts auf Drogenhandel. In der Folge beschuldigt derMann andere, Grimm in seiner Wohnung erschossen zu haben und nenntein Leichenversteck im Westerwald.
22.10.2004: Die Polizei beginnt eine vergebliche Suchaktion beiMontabaur im Westerwald.
24.11.2004: Nach kriminaltechnischen Untersuchungen von Tatwerkzeugenmit Blutspuren Grimms ändert das Frankfurter Amtsgericht denHaftgrund für den Dealer auf Mordverdacht.
26.11.2004: Polizei und Staatsanwaltschaft informieren dieÖffentlichkeit.
22.04.2005: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Jens A. wegendes Verdachts des Mordes.
07.09.2005: Die Ermittlungen gegen die Freundin werden eingestellt.
23.09.2005: Vor der 21. Strafkammer beginnt der Prozess gegen A.
28.09.2005: An seinem 23. Geburtstag legt der Angeklagte einTeilgeständnis ab. Er will den tödlichen Schuss im Affekt abgegebenhaben. Das Leichenversteck nennt er bis zum Schluss des Prozessesnicht.
22.02.2006: Das Landgericht Frankfurt fällt sein Urteil.