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Klage eingereicht Burg Rheinfels: Georg Friedrich Prinz von Preußen will einstigen Familienbesitz zurück

Von Christiane Vielhaber 22.05.2019, 10:12
Die Burg Rheinfels
Die Burg Rheinfels dpa

St. Goar - Es geht um Millioneninvestitionen, Prestige, eine Touristenattraktion und das Erbe der Hohenzollern. Was sich seit Monaten im kleinen St. Goar am Rhein abspielt, hat das Zeug für eine Soap-Opera. Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Chef des Hauses Hohenzollern, fordert den einstigen Familienbesitz Burg Rheinfels hoch über St. Goar zurück. Seine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz soll an diesem Donnerstag in Koblenz verhandelt werden.

Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. hatte das Land und auch das Burghotel auf Rückgabe verklagt. Laut dem Stadtbürgermeister von St. Goar, Horst Vogt (CDU), wäre ein Verlust der Burg dramatisch: Stadt, Land und Hotelbesitzer hätten hier viel Geld hineingesteckt.

Das Haus Hohenzollern besaß die Burg seit dem 19. Jahrhundert. 1924 wurde das Städtchen St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss die Stadt mit der Betreibergesellschaft des luxuriösen Hotels in unmittelbarer Nähe der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Prinz von Preußen argumentierte nun in seiner Klage, dieser Vertrag komme einem untersagten Verkauf gleich. Es gebe eine Klausel im Grundbuch, die in bestimmten Fällen eine Rückübertragung eines Grundstücks an einen Alteigentümer ermögliche.

Klageschrift des Prinzen hat 300 Seiten

Das Mainzer Kulturministerium hatte schon 2018 betont: „Nach Einschätzung des Landes Rheinland-Pfalz wird die Klage keinen Erfolg haben.“ Bürgermeister Vogt sagte, er schließe nicht aus, dass sich die komplexe Auseinandersetzung mit dem Hohenzollern-Chef jahrelang hinziehen könne. Schon die Klageschrift umfasse rund 300 Seiten. Der Berliner Anwalt des Prinzen, Markus Hennig, wollte sich zunächst nicht zu der Klage äußern.

Rheinfels ist eine der größten Burgruinen des Welterbes Oberes Mittelrheintal und soll bei der dort angestrebten Bundesgartenschau 2029 zu einem zentralen Schmuckstück werden. Noch ist die Anlage mit einem Gewirr von Tunneln jedoch ein Sanierungsfall – die Arbeiten laufen. Die Burg wurde im 13. Jahrhundert erbaut und Ende des 18. Jahrhunderts von französischen Revolutionstruppen gesprengt.

Sollte die Klage des Prinzen Erfolg haben, wäre der Pachtvertrag ungültig, die Stadt St. Goar würde die Immobilie verlieren und müsste darüber hinaus den Hotelier entschädigen. „Es geht hier keineswegs um eine Petitesse – allein im Hotel stecken mehrere Millionen Euro an Investitionen, die dann fällig wären“, so Gerd Ripp, der das „Romantik Hotel Schloss Rheinfels“ seit 36 Jahren betreibt. Das Haus, in dem man ab 230 Euro übernachten kann, sei sein Lebenswerk.

Hotelier möchte Prinzen treffen

„Nach fast einem Jahrhundert mit einer 300-seitigen Klageschrift direkt vor Gericht zu ziehen, empfinde ich als äußerst befremdlich und eines angesehenen Adelsgeschlechts wie dem der Hohenzollern nicht angemessen“, so sein Statement. Er habe den Prinzen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. „Die allerbesten Freunde werden wir sicherlich nicht mehr, aber wir stehen in Kontakt.“

Der Prinz hat sich bisher nicht konkret zu der Klage geäußert. In einem Interview mit der Zeitschrift „Cicero“ hatte der Betriebswirt und Botschafter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vor einiger Zeit betont, dass ihm der Erhalt und die Wertschätzungen des preußischen Erbes sehr am Herzen liege – dazu gehört unter anderem auch der Familienstammsitz Burg Hohenzollern in Baden-Württemberg. Er selbst lebt allerdings nicht im Schloss, sondern in Potsdam.

Prinz wuchs in kleinem Häuschen auf

„Wichtig ist mir, dass meine Familie als Institution wahrgenommen wird. Dazu brauche ich kein Schloss, das geht auch, wenn ich mit Laptop im Café sitze. Ich bin in einem Häuschen in Fischerhude aufgewachsen und war der glücklichste Mensch. Das Letzte, was ich brauche, um mich zu definieren, ist ein Schloss. Wir sind auch ohne handlungsfähig.“ Aber bei der Burg Rheinfels scheint es ums Prinzip zu gehen. (mit dpa)