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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Briefe vom Attentäter: Opferbeauftragte für Rechtsänderung

Aus der Haft schreibt der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt Briefe an die Opfer. Das sorgt für Schrecken und Kritik. Künftig soll niemand mehr so einfach von der Post überrascht werden.

Von dpa 29.07.2025, 16:08
Bei dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt starben sechs Menschen, rund 300 wurden zum Teil schwer verletzt. (Archivbild)
Bei dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt starben sechs Menschen, rund 300 wurden zum Teil schwer verletzt. (Archivbild) Heiko Rebsch/dpa

Berlin/Magdeburg - Nachdem der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt mehreren Opfern persönliche Briefe geschrieben hat, spricht sich der Bundesopferbeauftragte Roland Weber für eine Gesetzesänderung aus, um die Weitergabe etwa von Adressdaten zu beschränken. Die aktuelle Rechtslage sei zwar nachvollziehbar, aber „wir haben dabei komplett den Opferschutz außer Acht gelassen“, sagte Weber. 

Er wies darauf hin, dass Beschuldigte in der Untersuchungshaft besondere Rechte und damit auch Zugang zu entsprechenden Informationen hätten. So würden Anschriften von Zeugen etwa nur dann geschwärzt, wenn es konkrete Hinweise gebe, dass diese unter Druck gesetzt werden könnten.

Justizministerin hat Prüfauftrag für Gesetzesänderung gegeben

Er sei daher froh, dass die aktuelle Bundesregierung das Thema bereits im Koalitionsvertrag vereinbart habe, sagte Weber. Es gehe nicht darum, die Rechte der Beschuldigten einzuschränken, sondern darum, dass die Belange der Geschädigten berücksichtigt würden. „Ich möchte der Staatsanwaltschaft keinen Vorwurf machen, die haben ganz streng nach der Gesetzeslage gehandelt“, sagte der Opferbeauftragte. Manchmal bedürfe es offenbar eines solchen Falls, damit die Lage deutlich werde. „Jetzt erkennt man, dass die Opfer verunsichert sind.“

Fünf Opfer des Anschlags angeschrieben

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Sachsen-Anhalt) mitteilte, schrieb der Attentäter, der beim Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sechs Menschen getötet und rund 300 verletzt hatte, fünf Briefe an Opfer. Die Generalstaatsanwaltschaft wies darauf hin, rein rechtlich solche Briefe nicht zurückhalten zu können. Die Briefe waren in einem verschlossenen Umschlag mit Begleitschreiben der Generalstaatsanwaltschaft an die Opfer verschickt worden. Jetzt sollen Betroffene vorab informiert werden. 

Landesopferschutzbeauftragte: „Es lässt mich sprachlos zurück“

„Es lässt mich sprachlos zurück“, sagte die Landesopferschutzbeauftragte Garbiele Theren. „So einen Brief zu erhalten, kann bei den Betroffenen den Schmerz und die Erinnerung an das Geschehen wieder aufleben lassen.“ Das könne sie in ihrem Verarbeitungsprozess deutlich zurückwerfen. „Ich habe großes Verständnis, wenn sich die Betroffenen in diesem Moment schutzlos und sogar verhöhnt fühlen.“ 

Der Fall zeige, dass es in Bezug auf Betroffene in Strafverfahren noch Schutzlücken gebe. Es sei daher begrüßenswert, wenn jetzt geprüft werde, ob bei der Akteneinsicht im Strafverfahren in bestimmten Fällen auf die Angabe der Wohn- oder Aufenthaltsadresse verzichtet werden könne.