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Tierschutz Brandenburg will Haltung von Löwe & Co. verbieten

Die Landesregierung und Tierschützer haben zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode miteinander beraten. Sie sind sich über einige Pläne grundsätzlich einig, die Wildtiere, Hunde und Katzen betreffen.

Von dpa 22.05.2024, 15:32
Eine Löwin steht in ihrem Gehege im Zoo von Eberswalde.
Eine Löwin steht in ihrem Gehege im Zoo von Eberswalde. Patrick Pleul/dpa

Potsdam - Löwen und andere gefährliche Tiere sollen in Brandenburg möglichst bald für die private Haltung verboten werden. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch nach einer Tierschutzkonferenz in Potsdam an. „Es geht auch am Ende hier darum, dass Menschen geschützt werden und dass Tiere möglichst artgerecht gehalten werden.“ Als Beispiele wurden Großkatzen, Giftschlangen und Giftspinnen genannt. Mit der Gefahrtierverordnung werde Brandenburg eine Lücke schließen, in zwölf Bundesländern gebe es bereits eine Regelung. Wann genau sie kommt, war aber offen. Für Hunde soll es keine Rasselisten mehr geben, eine Kennzeichnung soll ausgeweitet werden.

Die Suche nach einer vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow hatte im vergangenen Sommer weltweit für Aufsehen gesorgt. Das Raubtier entpuppte sich dann als Wildschwein. Der Regierungschef sieht gerade nach der Diskussion um die vermeintliche Löwin erhöhten Handlungsbedarf. „Die Gefahrtierverordnung muss so schnell kommen wie möglich“, sagte Woidke. „Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium mit Hochdruck daran arbeitet.“ Der Vorsitzende des Landestierschutzbundes, Rico Lange, sagte: „Ich darf in Brandenburg leider Gottes aktuell jedes Tier halten - und das gilt es zu verhindern.“ Das Innenressort nannte noch keinen Zeitpunkt.

Zeitpunkt für Verbot noch offen

Wann die Verordnung erlassen wird, „ist noch nicht absehbar“, sagte Ministeriumssprecher Martin Burmeister. Er verwies auf noch fehlende Voraussetzungen. Aus dem Umweltministerium müsse eine Liste gefährlicher Arten kommen, aus dem Verbraucherschutzministerium Haltungsvorschriften für genehmigte Arten. Erst dann könne eine Liste gefährlicher Tiere erarbeitet werden. Woidke hatte im November angekündigt, dass die private Haltung gefährlicher Tiere grundsätzlich verboten werden soll. In Berlin gibt es ein solches Verbot bereits für einige wilde und exotische Tiere.

Bei der Haltung von Hunden will Brandenburg nach Angaben des Regierungschefs künftig auf eine Rasseliste verzichten. Die Ordnungsbehörden vor Ort sollten die Gefährlichkeit im Einzelfall zum Beispiel anhand des Verhaltens feststellen. „Die Gefährlichkeit von Hunden wird nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet“, sagte Woidke. Eine Kennzeichnungspflicht soll auf alle Hunde ausgeweitet werden. Der Chef des Landestierschutzverbandes befürwortete die Pläne. Ein Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien soll bestehen bleiben. Die neue Hundehalterverordnung soll zum 1. Juli in Kraft treten und die bisherige ersetzen.

Mehr Geld für Kastration herrenloser Katzen

Die Tierschutzvereine werden nach den Plänen auch stärker bei der Kastration herrenloser Katzen unterstützt. In diesem Jahr stehen dafür nach Angaben der Staatskanzlei 100.000 Euro zur Verfügung. Das Verbraucherschutzministerium, das derzeit Ursula Nonnemacher von den Grünen führt, setzt sich für eine Erhöhung auf 150.000 Euro ein.

Die Landesregierung plant nach eigenen Angaben, Mittel für eine Grundfinanzierung für Tierheime zur Verfügung zu stellen. Der Tierschutzverband sieht auch die Kommunen in der Verantwortung. Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke forderte insgesamt mehr Geld für den Tierschutz nach der Landtagswahl im September.