Reisewelle Böse Reise-Überraschung vermeiden: Zoll erinnert an Regeln
Vieler Urlauber nutzen ihre Reise für Shopping. Damit die Erholung bei der Rückreise nicht direkt von Problemen beim Zoll zerstört wird, erinnern die Beamten an die wichtigsten Regeln.

Bremen - Ferienzeit ist Reisezeit: Zur Vermeidung böser Überraschungen bei der Rückkehr erinnert der Bremer Zoll Urlauber an die wichtigsten Bestimmungen. Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen, mit Ausnahme für Alkohol und Tabak, teilte die Bremer Behörde mit. Da EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden, gelten für diese Waren Vorschriften und Richtmengen, für die ein Eigenbedarf angenommen wird.
Für Einreisen aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder Ägypten dürfen Waren nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Beispielhaft nennt der Zoll dafür 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder etwa 16 Liter Bier.
Die Zollbeamten verweisen außerdem darauf, dass diese Freimengen nur gelten, wenn die Reisenden sie selbst mitführen. Werden Waren verschickt, gelten andere Regeln. Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Tiere oder Pflanzen als Reisesouvenirs zu verzichten.