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14. Verhandlungstag Block weist Schuld zurück – „Er ist der einzige Profiteur“

Fünf Tage hat Christina Blocks Ex-Mann vor Gericht zur Entführung der beiden gemeinsamen Kinder ausgesagt. Nun hat die Angeklagte wieder das Wort und wirft ihm Lügen vor.

Von dpa Aktualisiert: 01.10.2025, 17:25
Christina Block bittet das Gericht, ihre Tochter nicht in öffentlicher Sitzung anzuhören.
Christina Block bittet das Gericht, ihre Tochter nicht in öffentlicher Sitzung anzuhören. Daniel Bockwoldt/dpa Pool/dpa

Hamburg - Nach fünftägigen Ausführungen ihres Ex-Manns ist Christina Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder wieder zu Wort gekommen. Sie griff ihn scharf an: „Letztlich ist er der einzige Profiteur von dem, was in der Silvesternacht 2023 passiert ist.“ Zugleich versicherte sie erneut, sie habe die Rückholaktion weder in Auftrag gegeben noch gewollt.

Vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg beantwortete Block Fragen, die ihr der Anwalt ihres Ex-Manns Stephan Hensel (51) gestellt hat. Sie wies dabei auch zurück, schon früher einen Entführungsversuch unternommen zu haben. „Ich frage mich, wie viele Lügen Herr Hensel noch erzählen darf“, sagte die Angeklagte.

In den vorangegangenen fünf Verhandlungstagen hatte Blocks Ex-Mann ausführlich Fragen beantwortet. Er nahm unter anderem ausführlich Stellung dazu, wie bedroht er und seine Familie sich in Dänemark aufgrund des Sorgerechtsstreits gefühlt hätten.

An Silvester 2023/24 waren der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter des geschiedenen Paars aus der Obhut des Vaters entführt und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden. Die Rückholaktion soll von einer israelischen Sicherheitsfirma ausgeführt worden sein.

Blocks Kühlschrank war weitgehend leer

Nach wenigen Tagen mussten die Kinder aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren. Block ist angeklagt, die Aktion in Auftrag gegeben zu haben. Weil ihr Ex-Mann bei der Entführung an seinem Wohnort in Dänemark verletzt wurde, nimmt er am Prozess als Nebenkläger teil.

Nach der Ankunft der entführten Kinder in ihrem Haus in Hamburg am 2. Januar 2024 habe ihr mitangeklagter Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66), für alle eingekauft. In ihrem Kühlschrank seien nur wenige Lebensmittel gewesen. „Auf das, was in der Silvesternacht und am Neujahrstag passiert ist, war ich in keiner Weise vorbereitet“, betonte Block. Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. Er hat vor Gericht bestritten, etwas Unrechtes getan zu haben.

Jahrelanger Sorgerechtsstreit

Seit Jahren streiten Block, deren Vater Eugen Block die Steakhaus-Kette „Block House“ gegründet hatte, und ihr in Dänemark lebender Ex-Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier gemeinsamen Kinder. Hensel hatte den Sohn und die Tochter nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht mehr zur Mutter zurückgebracht.

Daraufhin gab das Hanseatische Oberlandesgericht Christina Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und verpflichtete den Vater, die Kinder herauszugeben. Er kam dem nicht nach und Block konnte ihren Anspruch in Dänemark nicht durchsetzen. Die älteste, inzwischen 18 Jahre alte Tochter lebt bei ihrem Vater. Die zweitälteste Tochter, 17 Jahre alt, lebt dagegen bei der Mutter in Hamburg. 

Besuch in Schule war kein Entführungsversuch

Block berichtete auch von einem Besuch in der dänischen Schule, in der ihr Ex-Mann die Kinder angemeldet hatte. Gemeinsam mit Delling habe sie am 24. September 2021, nur einen Monat nach dem Verbleib der Kinder bei dem Vater, den Schuldirektor gesprochen. Sie habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass sie ebenfalls sorgeberechtigt sei. Es sei ein freundliches Gespräch gewesen.

Auch ihrer Tochter sei sie begegnet. Nach einem Monat habe sie wieder die Tochter sehen und sie weinend in den Arm nehmen können. Ihr Ex-Mann habe daraus einen Entführungsversuch gemacht und bei der dänischen Polizei einen Alarmknopf für die Kinder beschafft. Die Kinder würden mit dem Gerät manipuliert. Er sei eine dauernde Erinnerung daran, dass sie angeblich in Gefahr seien. „Gehen Sie davon aus, dass der Alarmknopf genau das ist: ein Symbol für die böse Mutter“, sagte Block.

Ex-Mann: Block wollte Tochter mitnehmen

Hensel hatte erklärt, seine Ex-Frau und Delling hätten bei dem Besuch in der Schule versucht, die Tochter mitzunehmen. Der Schulleiter sei dem Mädchen zu Hilfe gekommen. Die Vielzahl der schwarz gekleideten Sicherheitskräfte in Begleitung von Block und Delling sowie ihrem Familienanwalt seien der Anlass dafür gewesen, dass die dänische Polizei der Tochter den Alarmknopf gegeben habe.

Bei der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 trug der Sohn den Alarmknopf und betätigte ihn auch. Die dänische Polizei konnte darum die Kinder bis zur Grenze orten und Gespräche mithören.

Wahrer Wunsch der Kinder nicht ermittelt

In Dänemark sei nie der wirkliche, echte Wunsch der Kinder, wo sie leben wollten, erkundet worden, erklärte Block. Es sei nur protokolliert worden, was die Kinder in Anhörungen gesagt hätten, bei denen der Vater vor der Tür stand. Die Befragungen seien mit Hilfe eines Dolmetschers geführt worden. Eine psychologische Begutachtung sei von ihrem Ex-Mann verhindert worden, sagte Block. 

Inständig bat die Angeklagte die Vorsitzende Richterin, ihre Tochter nicht in öffentlicher Sitzung als Zeugin anzuhören. „Es braucht nicht dieses öffentliche prozessuale Theater.“

Auf Nachfragen mehrerer Verteidiger und einer psychologischen Sachverständigen, die die Folgen der Tat für die Kinder bewerten soll, schilderte Block erneut ihre Begegnung mit ihrem Sohn und ihrer Tochter am Tag nach der Entführung auf einem Bauernhof in Süddeutschland. „Ich hatte Angst, die Kinder zu sehen“, sagte Block. Am Morgen des 2. Januar hätten die Kinder ihr zunächst viele Vorwürfe gemacht. „Ich hatte das Gefühl, sie müssten das jetzt alles sagen“, erklärte Block. 

Nach einem Gespräch zwischen den beiden Kindern und der mitgereisten zweitältesten Tochter habe sich die Atmosphäre entspannt. „Ich hörte, dass sie anfingen zu lachen, irgendwann hörte ich sie singen.“ Nach Zustimmung aller Prozessbeteiligter soll die Sachverständige außerhalb der Hauptverhandlung ein Anamnesegespräch zum Zustand der Kinder mit der Mutter zu führen.