BGH stärkt Schutz von Payback-Kunden
Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Payback-Kunden vor einer Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken gestärkt. Nach einem Urteil vom Mittwoch darf die Firma ohne eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden keine SMS- oder E-Mail-Werbung mehr an ihn verschicken.
Die bloße Unterschrift unter dem bisherigen Payback-Formular, das neben anderen Bestimmungen auch eine Einwilligungsklausel für elektronische Post enthielt, reicht dem BGH zufolge nicht aus (Az: VIII ZR 348/06 vom 16. Juli 2008).
Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Firma Payback teilweise statt, die mit ihrem Rabatt-Kartensystem Marktführer in Deutschland ist und nach eigenen Angaben rund 22 Millionen Haushalte erreicht. Dem Urteil zufolge ist die bisher verwendete «Opt-out»-Klausel im Payback- Formular teilweise unzulässig. Danach musste der Kunde im Vertragsformular immer dann ein Kreuzchen setzen, wenn er seine Mail- Adresse und seine Handy-Nummer nicht für Werbezwecke genutzt sehen wollte - andernfalls galt die Einwilligung als erteilt. Laut BGH ist dagegen eine «gesonderte, nur auf die Einwilligung in die Zusendung von Werbung mittels elektronischer Post bezogene Zustimmungserklärung des Betroffenen erforderlich».
Weitere Payback-Klauseln ließ der BGH dagegen unbeanstandet. Insbesondere ist die «Opt-out»-Klausel dann zulässig, wenn es nur um Werbung per Post geht - nach Angaben eines Payback-Sprechers nach wie vor der wichtigste Werbekanal. Auch die geforderte Angabe des Geburtsdatums ist dem Gericht zufolge erlaubt, weil dies angesichts der Vielzahl der Payback-Kunden eine «praktikable und gleichzeitig sichere Methode der Identifizierung» sei. Zudem hält der BGH die Weitergabe von Daten an die mit dem Payback-Programm betrauten Loyalty Partner GmbH für unbedenklich.
Payback sieht sich durch das Urteil in einem «einwandfreien Umgang mit den Daten unserer Kunden bestätigt», sagte Loyalty-Sprecher Claus-Peter Schrack. Die bisherige Form der Einwilligung sei lediglich hinsichtlich der elektronischen Post beanstandet worden. Die Grünen-Politikerinnen Silke Stokar und Nicole Maisch begrüßten das Urteil. Für ein paar Bonuspunkte seien den Verbrauchern ihre Daten regelrecht aus der Tasche gezogen worden. «Mit diesem heimlichen Datenklau und der darauffolgenden besonders lästigen E-Mail- und SMS-Werbeflut ist jetzt Schluss», heißt es in einer Mitteilung.
Nach Angaben des Unternehmens willigten bisher vier Fünftel ihrer Kunden in die Werbenutzung ihrer Daten ein. Mit der Payback-Karte kann man beim Einkaufen Punkte sammeln und gegen Prämien oder Geld eintauschen. Nach Angaben von Payback werden mit den Daten - beispielsweise regional oder nach Alter und Geschlecht sortiert - bestimmte Kundengruppen gebildet, die von Partnerunternehmen beworben werden können.