Bundesgerichtshof BGH hebt Urteil zu schwerem sexuellen Missbrauch auf

Karlsruhe/Bremen - Nach der Verurteilung eines Mannes wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 31 Fällen muss sich das Landgericht Bremen abermalig mit dem Fall beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach einer Revision des Angeklagten entschieden, das im Oktober 2022 getroffene Urteil aufzuheben. Das Landgericht habe zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinem Nachteil gewertet, heißt es unter anderem in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Das Landgericht Bremen hatte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Dem Urteil nach hat der Mann in den Fällen jeweils auch Vergewaltigungen begangen und kinderpornografische Schriften hergestellt.
Ein Sprecher des Bremer Landgerichts wies auf Anfrage darauf hin, dass der BGH das Urteil nur betreffend der sogenannten Strafzumessung aufgehoben habe. Es werde daher keine erneute Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung geben, sondern es werde über die Höhe der Strafe verhandelt. Erfahrungsgemäß reiche dafür ein einziger Verhandlungstag aus, sagte der Sprecher.