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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Betonblöcke in Magdeburg ohne klare Vorgaben aufgestellt

Welche Anweisungen gab es für das Aufstellen der Betonblöcke für den Weihnachtsmarkt 2024? Ein Beteiligter beschreibt den Vorgang. Außerdem gibt es neue Informationen zum Prozess gegen den Täter.

Von dpa Aktualisiert: 06.10.2025, 12:35
Wie lief die Aufstellung der Betonblöcke ab? (Archivbild)
Wie lief die Aufstellung der Betonblöcke ab? (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

Magdeburg - Bei der Aufstellung der Betonblöcke für den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024 hat es nach Auskunft eines beteiligten Unternehmers keine Abstimmungen mit der Stadt und dem Veranstalter zur Positionierung der Steine gegeben. Man habe die Steine herausgefahren und hingestellt, sagte der beauftragte Unternehmer im parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags. Es sei jederzeit möglich gewesen, die Positionierung zu ändern. Es habe aber keine Änderungswünsche gegeben.

„Mit uns gab es gar keine Abnahme“, sagte der Geschäftsführer. Diese hätten Stadt, Veranstalter und Polizei unter sich gemacht. Im Vertrag seines Unternehmens mit der Stadt gehe es vor allem das Einlagern der Steine und das Herausbringen. Aber es stehe nicht drin, dass man Sicherungsaufgaben übernehme, betonte er. Sein Unternehmen kümmert sich beim Weihnachtsmarkt vor allem um die Reinigung und die Abfallentsorgung.

Täter fuhr zwischen Betonblöcken und Ampel auf Markt

Die Positionierung der Betonblöcke ist im Ausschuss in den vergangenen Monaten von den Abgeordneten immer wieder kritisch hinterfragt worden. Der Täter war im Dezember mit einem Auto zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre auf den Weihnachtsmarkt gefahren.

Erstmals seien die Betonblöcke 2017 aufgestellt worden, sagte der Unternehmer. Es habe in der Folge zwei kleinere Veränderungen bei der Positionierung gegeben, im Wesentlichen sei der Aufbau aber jedes Jahr unverändert erfolgt. Grundlage seien Erfahrungen und Fotos aus den Vorjahren gewesen. Mit dem Sicherheitskonzept habe er sich nicht beschäftigt, räumte er ein.

„Warum gibt es ein Sicherheitskonzept und einen Aufbauplan für die Betonelemente, wenn die Stadt Magdeburg dies der aufstellenden Firma nicht übersendet?“, erklärte CDU-Obfrau Kerstin Godenrath. Es sei unbegreiflich, dass weder Konzept noch Aufbauplan bei der Auftragsvergabe und Abnahme der Betonsteine eine Rolle spielten.

Werden Zeugen nun erneut befragt?

Der Magdeburger Ordnungsamtsleiter Gerd vom Baur hatte in einer früheren Sitzung die Verantwortung für das richtige Aufstellen von Betonblöcken zum Schutz der Veranstaltung zurückgewiesen. Es gebe mit Blick auf die Betonblöcke keine Zuständigkeitsregelung, sagte er. „Das existiert nicht.“ In der Praxis habe der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft, Paul-Gerhard Stieger, die Aufstellung gemanagt.

Geschäftsführer Stieger wiederum hatte betont, die Abwehr vorsätzlicher Handlungen falle nicht in den Organisationsbereich eines Marktbetreibers. Für den Zufahrtsschutz sei man nicht zuständig gewesen. Für die Betonsteine sei die Stadt verantwortlich, sagte er. Möglicherweise sollen Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters jetzt erneut im Untersuchungsausschuss zu dem Thema befragt werden.

Bundesanwaltschaft lehnt Übernahme ab

Kurz vor Weihnachten war Taleb al-Abdulmohsen aus Saudi-Arabien mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet und mehr als 300 weitere verletzt. Der Täter sitzt in Untersuchungshaft.

Auch nach erneuter Prüfung übernimmt die Bundesanwaltschaft das Verfahren nicht. Es gebe keinen Staatsschutzbezug, der einen solchen Schritt rechtfertigen würde, erklärte ein Sprecher der obersten Anklagebehörde in Deutschland. Diese gehe nach wie vor davon aus, dass der Beschuldigte aus persönlicher Frustration gehandelt habe über Unrecht, das ihm aus seiner Sicht widerfahren sei, sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Nach der Entscheidung aus Karlsruhe will das Landgericht Magdeburg laut einem Sprecher frühestens am 13. Oktober über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Dann würden die Verhandlungstermine festgesetzt.