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Berliner Landgericht Berliner Landgericht: Gina-Lisa Lohfink darf Vergewaltigungsvorwurf nicht wiederholen

14.06.2017, 15:39
Gina-Lisa Lohfink darf laut Berliner Landgericht öffentlich keine Vergewaltigungsvorwürfe mehr äußern.
Gina-Lisa Lohfink darf laut Berliner Landgericht öffentlich keine Vergewaltigungsvorwürfe mehr äußern. dpa

Gina-Lisa Lohfink darf laut Berliner Landgericht öffentlich nicht mehr ihre bisherigen Vergewaltigungsvorwürfe äußern. Einem entsprechenden Vergleichsvorschlag des Gerichts habe auch die 30-Jährige zugestimmt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Einer der beiden Männer, gegen die sich die Vorwürfe richteten, hatte eine Unterlassungsklage eingereicht.

Im Februar war der Schuldspruch gegen das Model wegen falscher Verdächtigungen im Revisionsverfahren vom Kammergericht bestätigt worden. Die Höhe der Geldstrafe muss aber noch neu verhandelt werden, die Zahl von 80 Tagessätzen bleibt laut Urteil aber.

Lohfink habe bewusst gelogen

Lohfink hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Auch K.-o.-Tropfen sollen im Spiel gewesen sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen. Der Prozess hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert.

Der Anwalt des Klägers, Christian Gerlach, kündigte jetzt eine Zivilklage gegen Lohfink an. Sein Mandant sei in der Öffentlichkeit über Jahre als Vergewaltiger diffamiert worden. „Wir fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz“, sagte Gerlach am Mittwoch der dpa. „Wir wollen mindestens 100.000 Euro.“ (dpa)