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Jobcenter stellt Frau vor die Wahl Berlin: Jobcenter will Arbeitslose in Sexshop arbeiten lassen

Von Christian Wiermer 30.05.2017, 14:38

Berlin - Müssen Arbeitslose jeden Job annehmen? Das scheint das Jobcenter im Berliner Stadtteil Pankow zu glauben. Die 40-jährige Langzeitarbeitslose Sabine R. sollte eine Stelle in einem Sexshop annehmen. Wenn sie den Job ablehnen würde, sollte das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent gekürzt werden.

„Bewerben Sie sich bitte umgehend schriftlich oder per E-Mail. Alternativ stellen Sie sich bitte umgehend persönlich vor“, mahnte die Behörde. Der Betreiber des Ladens erwarte zugleich unter anderem „Aufgeschlossenheit“. Von Vorteil wäre auch „Erfahrung im Verkauf“, berichtet der Kölner Express.

Die Bundesregierung hat solchen Job-Verpflichtungen nun einen Riegel vorgeschoben. „Sex sells gilt nicht für Jobcenter. Niemand muss sich in den Sex-Shop vermitteln lassen, wenn er oder sie nicht will“, sagt Linken-Vorsitzende Katja Kipping. Sie fragte die Bundesregierung, ob einem Arbeitsangebot für den Erotik-Handel wirklich Folge zu leisten und eine Weigerung „sanktionierbar“ sei.

Arbeitsvermittlung für Hartz-IV-Empfänger: Sex-Shops sind eine Grau-Zone

Die Antwort des Arbeitsministeriums liegt nun vor: In die – wenngleich legale– Prostitution vermitteln die Jobcenter in der Praxis schon seit vielen Jahren nicht. Sex-Shops sind dagegen eine Grau-Zone.

„Der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen im Handel und Vertreib erotischer Waren steht grundsätzlich nichts entgegen“, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (49, SPD). „Zum Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte ist allerdings auch in diesen Fällen sensibel vorzugehen.“ Die Bundesagentur für Arbeite empfehle, dass es keine Bestrafung gibt, wenn solche Jobs abgelehnt werden.