Berlin Berlin: Geständnis nach tödlicher Hetzjagd

Berlin/dapd. - Ihm wird neben Körperverletzung auch Körperverletzungmit Todesfolge vorgeworfen.
Im September vergangenen Jahres soll der 21-Jährige mit dem einJahr älteren Mitangeklagten auf dem U-Bahnhof Kaiserdamm das Opfererst mit Faustschlägen attackiert, dann verfolgt und damit in denTod gehetzt haben. In Angst und Panik war der 23-Jährige auf dieStraße gerannt, dort von einem Fahrzeug erfasst und tödlich verletztworden.
Vor dem Landgericht Berlin räumten die beiden Angeklagten überihre Anwälte die Schläge ein. Darüber hinaus gab der Jüngere sicheine «Mitschuld am Tod des Opfers». Laut Staatsanwalt hatten diejungen Männer aus Neukölln zunächst in aggressivem Ton von dem23-Jährigen und dessen Freund Zigaretten verlangt. Es kam zu einemStreit, bei dem der 23-Jährige von dem älteren Angeklagten denersten Schlag bekam, bevor der Jüngere ebenfalls zuschlug.
Erster Schlag kam ohne Vorwarnung
«Ich habe ihm noch die Zigaretten vor die Füße geworfen. Das hataber nicht dazu geführt, dass sie von uns abgelassen haben», sagteder Freund des Opfers. Nach Aussage des 22-jährigen Studenten hatteder jüngere Angeklagte auf sie eingeredet und seinem Freund miteinem «Einzelkampf» gedroht.
Schließlich habe der ältere Angeklagte diesem «ohne Vorwarnungeine runtergehauen». Die beiden sollen sich noch kurz gewehrt habenund dann geflohen sein. Während der ältere Angeklagte auf demBahnsteig zurückblieb, soll der jüngere den beiden hinterhergeranntsein.
Flucht aus Angst vor Verantwortung
Der 21-jährige mutmaßliche Haupttäter räumte vor Gericht ein, dem23-Jährigen einen Schlag verpasst zu haben und ihm dann nachgeranntzu sein. Seinen Angaben nach hatte er «gerade den Fahrbahnranderreicht», als es auf der gegenüberliegenden Straßenseite knallte.Er habe gesehen, wie das Opfer gegen den Ampelmast geschleudertwurde.
«Ich werde das nie vergessen», hieß es. Aus «Angst vor derVerantwortung» sei er geflohen. Beide Angeklagte stellten sich nocham selben Tag der Polizei. Der 21-Jährige sitzt seither inUntersuchungshaft.
Dem 21-Jährigen wäre «ohne seine Einlassung nur schwer zubeweisen», dass er dem Opfer folgte, sagte der Anwalt. Sein Mandanthabe nie jemanden zu Tode hetzen wollen. Das sei letztlich eine«Frage der rechtlichen Würdigung», stellte der Anwalt klar.
Die Mutter und der Bruder des Opfers nehmen am Verfahren alsNebenkläger teil. Durch das Verfahren werde alles wiederaufgewirbelt, sagte der Bruder. Aber «wir versuchen, stark zu seinund uns nicht von Emotionen mitreißen zu lassen». Der Prozess wirdam 27. Februar fortgesetzt.