Migration Berlin, Brandenburg: Ausreisepflichtige mit Duldung
Berlin/Potsdam - Die überwiegende Zahl von ausreisepflichtigen Ausländern verfügt auch in Brandenburg und Berlin weiterhin über eine Duldung. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geduldete bleiben ausreisepflichtig, dürfen aber vorübergehend bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder eine Krankheit.
Nach Auskunft der Bundesregierung waren es zum Stichtag 31. 12, 2022 in Berlin 21.654 Ausreisepflichtige mit abgelehntem Asylantrag, davon hatten 16.311 eine Duldung. In Brandenburg lebten zum Stichtag 10.706 Ausreisepflichtige, darunter verfügten 7 641 über eine Duldung.
Abgeschoben wurden aus Berlin 890 Personen, das waren 69 weniger als im Jahr 2021. Auch in Brandenburg sank die Zahl der Abschiebungen von 240 im Jahr 2021 auf 169 im vergangenen Jahr.
Bundesweit waren insgesamt 304.308 Ausländer ausreisepflichtig, davon hatten 248.145 Menschen eine Duldung. Knapp 13.000 Menschen wurden abgeschoben.