Bayern Bayern: 18 Monate Haft für Serienstraftäter «Mehmet»

München/dpa. - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht setzte denHaftbefehl gegen «Mehmet», der am 18. Juni 21 Jahre alt wird,mangels Fluchtgefahr gegen Meldeauflagen außer Kraft. In die jetztverhängte Strafe wurde eine frühere, wegen eines brutalenRaubdeliktes verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr einbezogen.
Die Eltern von «Mehmet», wie der junge Mann ausDatenschutzgründen genannt wird, hatten im März Strafanzeige gegenihren Sohn erstattet. Nach ihren Worten hat er die beiden immerwieder geschlagen und mit dem Tode bedroht, wenn sie ihm kein Geldgeben wollten. Seit der Anzeige der Eltern saß «Mehmet» inUntersuchungshaft. Er hatte der Mutter auch Schmuck gestohlen und ineinem Pfandhaus versetzt. Das Gericht wertete die Versetzung imPfandhaus als Betrug, nachdem die Mutter ihre Diebstahlsanzeigezurückgezogen hatte.
«Mehmets» Eltern halten sich derzeit in der Türkei auf und warennicht als Zeugen nach München gekommen. Sie hatten dem Gerichtübermitteln lassen, dass sie ihren Sohn nicht mehr bestraft wissenwollten, und um seine Freilassung gebeten. Der Prozess gegen denSohn wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dies hatte«Mehmets» Anwalt Alexander Eberth beantragt, weil in dem Verfahrenviele persönliche Dinge zur Sprache kommen würden.
«Mehmet», der in München geboren wurde und aufwuchs, abertürkischer Staatsbürger ist, verübte bereits vor seinem 14.Geburtstag mehr als 60 Straftaten. Nach einer erneuten Gewalttatnach dem 14. Geburtstag und somit im strafmündigen Alter wurde«Mehmet» 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in dieTürkei abgeschoben.
2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung fürrechtswidrig, weil ein Minderjähriger nicht von seinen in Münchenlebenden Eltern fortgerissen werden dürfe. «Mehmet» durfte nachMünchen zurückkehren, wo ihm ein Berufungsgericht 2003 bei der fünfJahre zuvor verhängten Jugendstrafe eine Aussetzung zur Bewährungzubilligte.