Baden-Württemberg Baden-Württemberg: «Sklavin» war Bekanntschaft aus dem Internet

Mosbach/Haßmersheim/dapd. - Die 20 Jahre alte Frau, die knapp einJahr lang in einer Wohnung gefangen gehalten wurde, hat ihrePeinigerfamilie über das Internet kennengelernt. Der Sohn habe einTeilgeständnis abgelegt, während seine Eltern die Tat bestritten,sagte Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering am Freitag in Mosbach.Nach Angaben der Ermittler gibt es Parallelen zu einem früherenFall, als Vater und Mutter wegen der Körperverletzung undMisshandlung von Schutzbefohlenen belangt wurden.
Die dreiköpfige Familie aus dem nordbadischen Haßmersheim(Neckar-Odenwald-Kreis) wird verdächtigt, die junge Frau für etwaein Jahr festgehalten und misshandelt zu haben. Die Ermittler werfendem Familienvater auch sexuelle Nötigung vor.
Nachdem das Opfer am vergangenen Wochenende aus dem Haus fliehenkonnte, hatte ein Sondereinsatzkommando die Eltern und den Sohn amMittwoch festgenommen. Bei der Durchsuchung des Hauses fanden dieBeamten auch ein Luftdruckgewehr. Weshalb die Frau nicht eherfliehen konnte, obwohl sie sich nach ersten Erkenntnissen mit denFamilienmitgliedern auch außerhalb der Wohnung aufgehalten hatte,sei noch unklar, sagte Kriminaldirektor Martin Simon.
Zwtl.: Familie hielt schon 2002 ein Opfer gefangen
Der Oberstaatsanwalt bestätigte, dass sowohl der 51-jährige Vaterals auch die 45-jährige Mutter schon 2002 strafrechtlich belangtworden waren. So sei es in einem Verfahren 2002 um «verschiedeneFormen der Körperverletzung als auch um die Misshandlung vonSchutzbefohlenen» gegangen. Damals sei der Mann zu einer Haftstrafevon viereinhalb Jahren verurteilt worden, seine Frau habe eineBewährungsstrafe erhalten, sagte Heering.
Zu diesem früheren Fall gebe es «starke Parallelen». So sei auchdamals ein Opfer drangsaliert und misshandelt worden. Auch damalssei es darum gegangen, das gefangene Opfer zu Hausarbeitenheranzuziehen.
Zwtl.: Staatsanwaltschaft nennt Schilderungen der Misshandlungenglaubhaft
Die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers mit Blick auf dieMisshandlungen hält die Staatsanwaltschaft für glaubhaft:«Medizinische Untersuchungen des Opfers durch Sachverständige desInstituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin in Heidelbergergaben Verletzungsmuster, das gutachterlich als Zeichen einerMisshandlung mit den Tatschilderungen der Geschädigtenübereinstimmen», sagte Oberstaatsanwalt Heering.
Wie der leitende Kriminalhauptkommissar Thomas Nohe sagte, hättendie Beamten diverse Gegenstände sichergestellt, mit denen dieVerletzungen dem mutmaßlichen Opfer womöglich beigebracht wurden,darunter auch Besenstile und sonstige «Instrumente», sagte Nohe.