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Baden-Württemberg Baden-Württemberg: «Kannibale» scheitert mit Verfassungsbeschwerde

24.10.2008, 08:56
Mit gesenktem Kopf sitzt der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordenen Armin Meiwes im Januar 2006 auf der Anklagebank des Gerichtsaals in Frankfurt am Main. (FOTO: DPA)
Mit gesenktem Kopf sitzt der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordenen Armin Meiwes im Januar 2006 auf der Anklagebank des Gerichtsaals in Frankfurt am Main. (FOTO: DPA) dpa

Karlsruhe/dpa. - Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem amFreitag veröffentlichten Beschluss seine Beschwerde nicht zurEntscheidung an. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Meiwes imMai 2006 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafeverurteilt. Der damals 44-Jährige hatte im März 2001 einen Ingenieuraus Berlin entmannt, getötet und Teile der Leiche aufgegessen. DerBundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil vergangenes Jahr bestätigt.(Az: 2 BvR 578/07 - Beschluss vom 7. Oktober 2008)

Der beispiellose Fall hat mehrfach die Gerichte beschäftigt.Zunächst hatte das Landgericht Kassel Anfang 2004 achteinhalb Jahrewegen Totschlags verhängt. Der BGH hob das Urteil im April 2005 aufund mahnte eine Bestrafung wegen Mordes an: Weil Meiwes seingrauenvolles Tun gefilmt hatte, um sich später beim Betrachten desVideos sexuell zu befriedigen, sei das Mordmerkmal der «Befriedigungdes Geschlechtstriebs erfüllt. In diesem Sinne verhängte dasLandgericht Frankfurt im Mai 2006 lebenslange Haft wegen Mordes.

Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der Anwalt von Meiwes denMordparagrafen insgesamt als verfassungswidrig bezeichnet, weil erzwingend lebenslange Haft vorsehe und damit keinerlei Spielraum fürmildere Strafen lasse. Zudem sei die «Befriedigung desGeschlechtstriebs» vom Ansatz her ungeeignet, besonders verwerflicheTötungen zu charakterisieren. Dem folgten die Verfassungsrichternicht. Jedenfalls in diesem Fall führe eine Bestrafung wegen Mordeszu einer «schuldangemessenen» Strafe, entschied eine Kammer desZweiten Senats.