Autosicherheit Autosicherheit: Verwirrung um neue Regeln mit Winterreifen

Halle/MZ. - Hintergrund ist eine Präzisierung der Straßenverkehrsordnung,in der erstmalig eine "geeignete Bereifung"für die jeweiligen Witterungsverhältnissegefordert wird. Laut Hans-Hermann Diers vomADAC Sachsen-Anhalt ist dies aber nicht miteiner generellen Winterreifenpflicht gleichzusetzen.Der Auto Club Europa (ACE) warnt vor Rechtsunsicherheit,die Autofahrer vor allem bei der Regulierungvon Schäden nach Unfällen fürchten.
In der Verordnung heißt es, die neue Regelung"begründet keine allgemeine Ausrüstungspflichtmit Winterbereifung, verlangt sie aber beikonkreter Schnee- und Eisglätte". Wer beiwinterlichem Wetter ohne geeignete Reifenfährt, muss demnach mit einem Ordnungsgeldvon 20Euro rechnen. Kommt es wegen der falschenBereifung zu Verkehrsbehinderungen, drohendem Verursacher 40 Euro und ein Punkt in derFlensburger Verkehrssünder-Datei.
Bei einem verschuldeten Unfall kommt nachAuskunft des Gesamtverbandes der DeutschenVersicherungswirtschaft (GDV) die Haftpflichtversicherungauch unabhängig von der Art der Bereifungfür Schäden des Opfers auf. "Allein bei derVollkaskoversicherung könnte Autofahrern imExtremfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehaltenwerden", sagte Sprecher Stephan Schweda.
Die Front der Befürworter von Winterreifenist groß - auch abgesehen von Reifenhändlern,die zum Teil von einer Winterreifenpflichtsprechen, um den Verkauf anzukurbeln. So machtbeispielsweise der Deutsche Verkehrssicherheitsratauf die Vorteile von Winterreifen bei niedrigenTemperaturen, Glätte und Nässe aufmerksam.
Ganzjahresreifen gelten unter Experten zumindestim Flachland als Alternative. Laut ADAC-Testsind Ganzjahresreifen aber in keiner Jahreszeitwirklich "sehr gut" geeignet.
