Auf Beförderungsfeier Auf Beförderungsfeier: Polizist verweigert Kollegin Handschlag

Koblenz - Nach der Verweigerung eines Handschlags gegenüber einer Kollegin bei einer Beförderungsfeier hat ein Polizist aus Rheinland-Pfalz ein schriftliches Bekenntnis zur Verfassung abgeben müssen.
Darüber hinaus sei dem Mann im Rahmen eines Disziplinarverfahrens auch eine Geldbuße auferlegt worden, teilte das Koblenzer Polizeipräsidiums am Freitag mit. Bei Zuwiderhandlungen werde er aus dem Polizeidienst entfernt.
Die ihm vorgelegte Erklärung umfasst demnach „ausdrücklich auch, dass er als Polizeibeamter und somit auch als Repräsentant der rheinland-pfälzischen Polizei Frauen ohne Ausnahme und ohne Vorbehalte als gleichberechtigt ansieht und in dieser Rolle zukünftig allen Frauen als Zeichen der Achtung und in Anerkennung ihrer Gleichberechtigung einen Handschlag nicht verweigern wird“. Dies musste der Mann unterschreiben.
Auch Entfernung des Polizisten aus dem Dienst wurde geprüft
Der Vorfall hatte sich laut Polizei im vergangenen Jahr bei einer Beförderungsfeier ereignet. Gegen den Beamten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, in dem auch geprüft wurde, ob eine Entfernung aus dem Dienst wegen fehlender Verfassungstreue oder charakterlicher Eigenschaften zu rechtfertigen wäre, hieß es in der Mitteilung weiter. Wie die Welt damals berichtete, handelt es sich bei dem Mann um einen Muslim, der den Handschlag aus religiösen Gründen verweigert haben soll.
Juristisch wäre dies demnach aber nur möglich gewesen, wenn er an seiner Haltung festgehalten hätte, weil der Mann bisher weder straf- noch disziplinarrechtlich auffällig war. Daher wurde ihm im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens die schriftliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt. (afp)