Bildung AfD kritisiert Praktikumsverbot – Minister verteidigt Schule
Ein Schüler darf kein Praktikum bei der AfD-Fraktion machen. Die Partei kritisiert das scharf, doch das Bildungsministerium stellt sich hinter die Schule.

Potsdam - Der AfD-Landeschef in Brandenburg fordert die Landesregierung auf, das Verbot eines Schülerpraktikums bei der Landtagsfraktion zurückzunehmen. „Die AfD-Landtagsfraktion ist ein regulär anerkannter Ausbildungsbetrieb“, sagte René Springer. „Wer einem Schüler den Zugang zu diesem Lernort verweigert, verhindert Bildungschancen und instrumentalisiert staatliche Institutionen für politische Ausgrenzung.“
Ein Schulleiter aus dem Kreis-Potsdam-Mittelmark untersagte ein Schülerbetriebspraktikum für einen Schüler einer zehnten Klasse in der AfD-Fraktion des Landtages, wie das Bildungsministerium bestätigte. Die AfD-Landtagsfraktion hatte dies als inakzeptabel kritisiert und den Fall in sozialen Medien öffentlich gemacht. Es folgte eine Flut von Hasskommentaren und auch Drohungen gegen den Schulleiter.
Minister verteidigt Schulleitung
Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) hatte jüngst die Entscheidung des Schulleiters erneut verteidigt. „Die Schulaufsicht hat den Vorgang geprüft und weist den Vorwurf eines Fehlverhaltens zurück“, sagte Freiberg im Bildungsausschuss.
Schulen seien zentrale Orte, an denen Demokratie erfahren, gelernt und gelebt werden könne. „In jeder Bildungssituation muss die klare, demokratische und menschenrechtsorientierte Haltung entsprechend erkennbar sein“, sagte der Minister. „Sowohl der Betrieb muss geeignet sein als auch die Inhalte des Praktikums müssen geeignet sein, die Bildungsziele zu erreichen.“
Wohl des Kindes im Fokus
Besonders mit Blick auf das Wohl der Kinder müsse eine Frage beachtet werden: „Ist die Organisation oder die Stelle, in der ein Praktikum gemacht werden soll, als gesichert rechtsextremistisch oder linksextremistisch oder islamistisch eingestuft?“, sagte Freiberg. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
Der Schulleiter und sein Handeln seien nicht zu beanstanden, sagte Freiberg. „Es wird hier das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt. Das ist fachlich, sachlich und auch rechtlich im Übrigen an keiner Stelle zu beanstanden.“ Der Zweifel des Schulleiters reiche, ein Praktikum - „egal welches Praktikum“ - zu verbieten.