Neutralitätsgebot AfD: Klage gegen das Land nach Kritik von Polizeipräsident

Hannover - Die AfD klagt nach Kritik des Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme an der Partei gegen das Land Niedersachsen. Noch an diesem Montag gehe eine Feststellungsklage an das Verwaltungsgericht Oldenburg, kündigte der stellvertretende AfD-Landeschef Stephan Bothe an. Polizeipräsident Kühme habe mit seinen Aussagen zur AfD das Mäßigungsgebot und das Neutralitätsgebot missachtet. Die Aussagen seien rechtswidrig und das Land müsse diese zurücknehmen.
Kühme hatte der „Nordwest-Zeitung“ (NWZ) Ende August in einem Interview gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. „Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei“, sagte Kühme.
Das Innenministerium prüft die Aussagen des Polizeipräsidenten rechtlich. Diese Prüfung dauere weiterhin an, sagte ein Sprecher. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bereits vor einigen Tagen erklärt, dass für sie unabhängig davon jedoch feststehe, dass die AfD Niedersachsen dem Verfassungsschutz „aus gutem Grund als Verdachtsobjekt“ gelte.