Minderheitenrechte AfD-Beschwerde gegen Thüringer Landtagsdirektor
Die AfD-Fraktion sieht ein Oppositionsrecht im Landtag beschnitten. Verantwortlich macht sie dafür den Landtagsdirektor - und reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Erfurt - Die AfD-Fraktion hat wie angekündigt eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe eingereicht. Das teilte die Fraktion in Erfurt mit. Sie wirft dem Juristen vor, er habe Oppositionsrechte der AfD in Untersuchungsausschüssen beschnitten. Die Landtagsverwaltung hatte das bereits zurückgewiesen.
Der AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser warf dem Landtagsdirektor vor, er habe Informationen zur Rechtslage bei Beweisanträgen in Untersuchungsausschüssen unterlassen. Dadurch seien in der Vergangenheit AfD-Anträge von einer Mehrheit im Ausschuss abgelehnt worden. Zudem habe seine Fraktion „schwerwiegende Zweifel an der politischen Neutralität Hopfes“. Die AfD-Fraktion fordere eine dienstrechtliche Ahndung der aus ihrer Sicht vorliegenden Verstöße und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Schlösser erklärte: „Ein Landtagsdirektor hat neutral und gesetzestreu zu agieren. Wenn zentrale Kommissionsentscheidungen, die der Rechtsdurchsetzung einer qualifizierten Minderheit dienen, durch ihn systematisch verschwiegen werden, ist das kein Versehen, sondern gezielte Rechtsverweigerung.“
Die AfD ist neben der Linken eine von zwei Oppositionsfraktionen im Thüringer Parlament. Konkret geht es der AfD um das Recht auf Beweiserhebung, das als Minderheitsrecht die parlamentarische Aufklärungsarbeit durch die Opposition in einem Untersuchungsausschuss sicherstellen soll.
Die AfD-Fraktion beruft sich in ihrer Argumentation auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts. Es handele sich laut Landtagsverwaltung jedoch nicht um eine Gerichtsentscheidung, sondern um eine gutachterliche Stellungnahme einer Kommission, die bereits seit Jahren vorliege. Sie habe keine rechtliche Bindung, argumentiert die Verwaltung.