Adel Adel: «Prügel-Prinz» erneut vor Gericht

Hannover/dpa. - Gegen Ernst August Prinz von Hannover beginntan diesem Donnerstag ein Berufungsprozess wegen Körperverletzung. DasLandgericht Hannover muss sich mit Fällen beschäftigen, für die derAdelige 2001 vom Amtsgericht Springe zu acht Monaten auf Bewährungund einer Geldbuße von 500 000 Mark verurteilt worden war. Gegen dasUrteil hatten der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und einer derNebenkläger Rechtsmittel eingelegt. «Ob mein Mandant zu dem Prozesskommt, ist offen», sagte Verteidiger Jochen Heidemeier. Zu derVerhandlung in Springe war der Prinz nicht erschienen.
Das Amtsgericht hatte Ernst August für schuldig befunden, einenDisco-Betreiber in Kenia mehrfach geohrfeigt zu haben. In Salzburgsoll der Welfenchef eine Fotografin, die ihn ablichten wollte,beleidigt und getreten haben. All diese Vorwürfe hatte der 50-Jährigebestritten. Die Fotografin habe ihren Strafantrag mittlerweilezurückgezogen, sagte die Sprecherin des Landgerichts Hannover, SabinaThiem. Dennoch könne der Vorwurf der Körperverletzung auf Antrag derStaatsanwaltschaft «wegen des besonderen öffentlichen Interesses»weiterverfolgt werden.
Zugegeben hatte Ernst August die Beleidigung zweier LeitenderRedakteure der «Bild»-Zeitung Hannover. Dem Prinzen hatte missfallen,dass das Blatt zuvor über seine «Pinkelpause» auf der Weltausstellungin Hannover berichtet hatte. Wegen der Rücknahme von Strafanträgenspielen in dem Prozess vor dem Landgericht Hannover Vorwürfe derBeleidigung nun aber keine Rolle mehr.
Ernst August Prinz von Hannover müsse nicht vor Gerichterscheinen, weil dem Verfahren ein Strafbefehl zu Grunde liegt,erläuterte Thiem. Durch einen schriftlich erlassenen Strafbefehl sollein Prozess vermieden werden. Legt der Beschuldigte wie in diesemFall Widerspruch dagegen ein, geht die Sache vor Gericht. In derfolgenden Verhandlung muss ein Angeklagter laut Strafprozessordnungaber nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Die beiden Nebenkläger,der Hotelier in Kenia und die Fotografin, müssen dagegen als Zeugenzur Verhandlung kommen.