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Am Himmel Achtung Drohne! - Bei Verstößen drohen saftige Strafen

Gesichtet über einem Weihnachtsmarkt, über öffentlichen Plätzen oder auch Privatgrundstücken? Für Drohnenflüge gibt es klare Vorschriften. Wer die nicht einhält, kann zur Kasse gebeten werden.

Von dpa 09.02.2026, 04:00
Eine Drohne fliegt über dem Flugplatz Magdeburg. (Archivbild)
Eine Drohne fliegt über dem Flugplatz Magdeburg. (Archivbild) Peter Gercke/dpa

Halle - Für unrechtmäßige Drohnenflüge hat das Landesverwaltungsamt gegen Piloten schon bis zu 1.000 Euro Bußgeld verhängt. Wie teuer Verstöße würden, hänge von unterschiedlichen Faktoren ab, erklärte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts, das die obere Luftfahrtbehörde in Sachsen-Anhalt ist. Art, Schwere, Dauer des Flugs spielten eine Rolle, ob mit Vorsatz oder fahrlässig, einmalig oder wiederholt gegen die Regeln verstoßen worden sei und auch mögliche Einsicht nach der Tat. Möglich sind auch Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld oder mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro oder eben Bußgelder, mit denen es teurer wird.

„Der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge über Wohngrundstücken betrifft die meisten der hier 2025 eingegangenen Anzeigen und liegt im Ranking eindeutig vorn“, so die Sprecherin. „Darüber hinaus wurden auch Verstöße angezeigt, die sich auf den Betrieb unbemannter Fluggeräte über Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Bahnanlagen, Bundesstraßen, Verfassungsorganen beziehen.“

Drohne über Weihnachtsmarkt

Es gibt klare gesetzliche Regelungen für die Nutzung, die den sicheren Betrieb und auch die Wahrung der Rechte Dritter gewährleisten sollen. In vielen Fällen müssen Drohnenflüge zudem genehmigt werden, auch wenn eine Drohne grundsätzlich ohne spezielle Erlaubnis genutzt werden darf.

Gefragt nach typischen Fällen für Drohnen-Verstöße nennt die Behördensprecherin den Betrieb einer Drohne über einem Weihnachtsmarkt. „Geprüft wird hier, ob eine Menschenansammlung überflogen wurde.“ In einem anderen Fall sei eine Drohne über einem öffentlichen Platz geflogen - hier prüfe das Landesverwaltungsamt, ob ein Regierungsgebäude überflogen worden sei. 

Im Jahr 2024 hatte es in Sachsen-Anhalt 35 Anzeigen wegen unerlaubter Drohnenflüge gegeben, im vergangenen Jahr waren es 34, wie die Sprecherin weiter mitteilte. Das Landesverwaltungsamt nimmt die Anzeigen entgegen und leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Drohnenfluglehrer: Piloten unterschätzen Vorschriften

Erst kürzlich sagte der Betreiber einer Drohnenflugschule in Magdeburg, Peter Selig, der dpa: „Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Drohnen überall und jederzeit geflogen werden dürfen.“ Und weiter: „Am häufigsten sehen wir, dass Teilnehmer die gesetzlichen Vorschriften unterschätzen.“ Auch mit einem gültigen Drohnenführerschein würden weiterhin klare Einschränkungen gelten.

In der EU müssen Drohnenpiloten bestimmte Regeln beim Betrieb ihrer „unbemannten Luftfahrzeugsysteme“ (UAS) beachten, wie Drohnen offiziell bezeichnet werden. Dabei geht es unter anderem um das Gewicht des Geräts oder auch den Ort des Flugs, da nicht überall einfach so geflogen werden darf. Auch eine Haftpflichtversicherung sowie eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt und eine Kennzeichnung der Drohne sind in den meisten Fällen notwendig. Je nach Größe und Einsatzgebiet sind auch ein EU-Kompetenznachweis oder ein Fernpilotenzeugnis nachzuweisen.