1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Mehr Farbe!: Ab jetzt freie Farbwahl für Taxis in Sachsen-Anhalt

Mehr Farbe! Ab jetzt freie Farbwahl für Taxis in Sachsen-Anhalt

Die Beschriftung bleibt und auch das Taxi-Licht. Nur: Wer ein Taxi ruft, kann im Land künftig auch in einem weißen, roten oder schwarzen Auto gefahren werden. Eine starre Regelung fällt.

Von dpa 02.08.2025, 10:00
Taxis mussten bislang eine vorgegebene Farbe haben - Sachsen-Anhalt hat die Regelung gekippt. (Symbolbild)
Taxis mussten bislang eine vorgegebene Farbe haben - Sachsen-Anhalt hat die Regelung gekippt. (Symbolbild) Federico Gambarini/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalt schreibt für Taxis keine einheitliche Farbe mehr vor. Taxiunternehmen können ab sofort auch Fahrzeuge mit anderen Farben einsetzen als Hellelfenbein, wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales in Magdeburg mitteilte. „Die neue Regelung bringt eine Reihe von Erleichterungen und vor allem wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen mit sich“, so Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP). 

Außerdem passe es nicht mehr in die heutige Zeit, dass der Gesetzgeber vorschreibe, welche Farbe Taxis haben dürfen. Sachsen-Anhalt sei nun eines von fünf Bundesländern, in denen es die Vorschrift nicht mehr gibt.

Beschriftung und Taxi-Licht weiter vorgeschrieben

„Zugleich schaffen wir damit auch ein Stück weit Gerechtigkeit und Flexibilität im Wettbewerb, da zunehmend andere Anbieter auf den Markt drängen, die nicht an starre Vorgaben gebunden sind“, erklärte die Verkehrsministerin weiter. Die Entscheidung sei mit dem Taxigewerbe und den Industrie- und Handelskammern abgestimmt. 

Ein paar Bedingungen gibt es: Die Taxi-Unternehmen müssen ihren Betriebssitz oder eine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Sachsen-Anhalt haben, so der Erlass des Ministeriums. Zudem müsse die abweichende Farbe in die gekürzte amtliche Ausfertigung der Genehmigungsurkunde eingetragen sein. Außerdem müssten die Fahrzeuge jederzeit als Taxi erkennbar sein. Die entsprechende Beschriftung und das Taxi-Licht auf dem Dach der Autos sind weiter vorgeschrieben.