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Tierseuche 8.000 Tiere wegen Verdachts auf Vogelgrippe getötet

Nach mehreren toten Wildvögeln in Leipzig trifft es nun einen Betrieb: Wegen Geflügelpest-Verdacht greift der Landkreis Meißen zu drastischen Maßnahmen. Was Halter jetzt beachten müssen.

Von dpa 07.11.2025, 15:07
Wegen Geflügelpest-Verdachts wurden in einem Betrieb im Landkreis Meißen 8.000 Tiere getötet. (Symbolbild)
Wegen Geflügelpest-Verdachts wurden in einem Betrieb im Landkreis Meißen 8.000 Tiere getötet. (Symbolbild) Klaus-Dietmar Gabbert/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Ebersbach - In der aktuellen Vogelgrippe-Welle gibt es in Sachsen erstmals einen Verdachtsfall in einem Geflügelbetrieb. In einem Betrieb in Ebersbach (Landkreis Meißen) sei der Geflügelpest-Erreger durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen nachgewiesen worden, teilte der Landkreis mit. Das Ergebnis der Untersuchung am Friedrich-Loeffler-Institut stehe noch aus.

8.000 Tiere vorsorglich getötet

Da in dem betroffenen Geflügelbetrieb weitere Tiere verendet waren, wurden den Angaben zufolge vorsorglich 8.000 Tiere getötet. Dies sei in Abstimmung mit der Taskforce Tierseuchen beim Sozialministerium abgesprochen worden, um umliegende Geflügelhaltungen zu schützen, hieß es. Am Montag (10. November) wird das Landratsamt zwei Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht und zu notwendigen Sperrzonen veröffentlichen.

Kürzlich waren die ersten Fälle der Geflügelpest im Freistaat aufgetreten - allerdings bei Wildtieren. Im Stadtgebiet Leipzig waren ein infizierter Kranich und ein Schwan sowie am Markkleeberger See im Landkreis Leipzig eine Graugans gefunden worden. 

Empfehlung für Hygienemaßnahmen 

Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hatte allen Geflügelhaltern empfohlen, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Zudem hatte sie daran appelliert, strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten. Die Beschäftigten sollten unbedingt Schutzkleidung tragen, vor dem Betreten des Stalles die Hände desinfizieren und das Schuhwerk wechseln. Zudem sollten Spaziergänger, die verendete Wildvögel bemerken, sofort das zuständige Veterinäramt informieren.