1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Bildung: 237 Gewaltvorfälle in einem Schuljahr in Sachsen-Anhalt

Bildung 237 Gewaltvorfälle in einem Schuljahr in Sachsen-Anhalt

Manchmal kommt es an Schulen zu Gewalttaten. Es können sowohl Schüler als auch Lehrer betroffen sein. So ordnet das Bildungsministerium die Zahlen der vergangenen Jahre ein.

Von dpa 03.05.2025, 04:01
Gewalttaten an Schulen sind selten auf einen einzelnen Faktor zurückzuführen. (Symbolbild)
Gewalttaten an Schulen sind selten auf einen einzelnen Faktor zurückzuführen. (Symbolbild) Bernd Weißbrod/dpa

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Schuljahr 237 Gewaltvorfälle an Schulen erfasst worden. Gewalttaten an Schulen seien selten auf einen einzelnen Faktor zurückzuführen, teilte das Bildungsministerium auf Anfrage mit. Meist liege eine Mischung aus individuellen, familiären, sozialen, schulischen, gesellschaftlichen und kulturellen Faktoren vor. Erfasst wurden in den Zahlen die Kategorien „Gewalt gegen Schülerinnen und Schüler“ sowie „Gewalt gegen Schulpersonal“.

Im Schuljahr 2021/2022 wurden 108 und im Schuljahr 2022/2023 164 solcher Vorfälle erfasst. Das Bildungsministerium warnte jedoch vor einem Vergleich der Zahlen. Durch die Berichterstattung in den Medien über entsprechende Vorfälle – auch in anderen Bundesländern – sei nicht auszuschließen, dass Schulen zunehmend sensibler reagierten und eine Häufung von Meldungen stattfinde, sagte eine Sprecherin von Ministerin Eva Feußner (CDU).

Verschiedene Beratungsangebote

Zudem lasse sich die niedrigere Zahl der gemeldeten Vorfälle in den vergangenen Schuljahren mit der pandemischen Lage und dem Distanzunterricht erklären. „Als die Schule zu war, konnte auch keine Gewalt in der Schule ausgeübt werden“, sagte die Sprecherin.

Es gibt für Lehrer und Schüler verschiedene Unterstützungs- und Beratungsangebote, etwa den schulpsychologischen Dienst. Zudem werden teilweise Präventionsmaßnahmen an Schulen durchgeführt.

Der Gewaltbegriff für die Schulpraxis ist den Angaben zufolge sehr weit gefasst. Anschreien, Bloßstellen, Beleidigen, Demütigen oder auch Schikanieren können ebenso dazugehören wie körperliche An- und Übergriffe. Nur gravierende Fälle dieser Art würden dem Bildungsministerium als besonderes Vorkommnis gemeldet und statistisch erfasst, hieß es. Es würden vor allem jene Fälle gemeldet, die aus Sicht der Schulen ein Mitwirken der Schulaufsicht begründeten.