Prozess 21-Jährige im Wald getötet - Verfahren beginnt
Nach dem gewaltsamen Tod einer 21-Jährigen bei Dresden steht ein Jugendlicher vor Gericht. Weil er wohl nicht schuldfähig war, läuft die Verhandlung als Sicherungsverfahren.

Dresden - Nach dem gewaltsamen Tod einer 21-jährigen Magdeburgerin in einem Wald nordöstlich von Dresden beginnt das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter. Beschuldigt ist ein junger Mann, der ihr Freund gewesen sein soll. Da er zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt und damit minderjährig war, findet die Verhandlung nicht öffentlich statt, wie das Landgericht Dresden mitteilte. Bis zum 27. Februar sind demnach sieben Termine angesetzt.
Leiche der 21-Jährigen im Wald gefunden
Im vergangenen Mai wurde die Leiche der 21-jährigen Emma in einem Wald bei Laußnitz gefunden. Die junge Frau wurde in Magdeburg geboren und lebte zuletzt in Dresden. Rechtsmedizinischen Erkenntnissen nach verblutete sie aufgrund von Stichverletzungen.
Zuvor hatte die Polizei in der Nähe des Tatorts zwei illegale Techno-Partys mit insgesamt 200 jungen Teilnehmern aufgelöst. Die Beamten hatten damals einen Zeugenaufruf gestartet, um mögliche Hinweise zu sammeln.
Vorwurf: Heimtückische Tötung
Der nun beschuldigte Jugendliche war unweit vom Fundort, der auch der Tatort war, festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, die junge Frau mit mehreren Messerstichen heimtückisch getötet zu haben. Weil er zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein soll, handelt es sich bei der Hauptverhandlung um ein Sicherungsverfahren.
Nach seiner Festnahme am 18. Mai wurde der 16-Jährige in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht. Weitere Angaben zum Tatgeschehen, dem Motiv und den Hintergründen sowie der Identität des Jugendlichen und der Getöteten machten die Behörden nicht.
Sicherungsverfahren wegen möglicher Schuldunfähigkeit
Gründe für eine Schuldunfähigkeit können unter anderem sein, dass der mutmaßliche Täter oder die mutmaßliche Täterin psychisch krank ist oder die Situation durch den Einfluss von Drogen nicht erfassen konnte. Am Ende des Verfahrens kann das Gericht statt einer Strafe Schutzmaßnahmen anordnen, insbesondere eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.