Generalstaatsanwaltschaft 2022 weniger beschleunigte Verfahren in der Justiz

Dresden - Sächsische Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr weniger Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt als 2021. Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden auf Anfrage mitteilte, erfolgte das für 424 Beschuldigte, im Jahr davor waren es 539. Damit wurden seit einer Aufforderung an diese Behörden im Herbst 2018, diese Möglichkeit zur Verfolgung einfacher Straftaten stärker zu nutzen, insgesamt 2706 Anträge auf eine schnelle Entscheidung gestellt. Ihre Zahl ist seit 2021 jedoch laut einer Statistik des Justizministeriums rückläufig.
Generalstaatsanwalt Martin Uebele sprach von einem „wichtigen Baustein bei der effektiven Verfolgung und tatzeitnahen Reaktion auf Straftaten vor allem von Erwachsenen“. Dabei kann bei klarer Beweislage die Anklage im Unterschied zum normalen Strafverfahren mündlich erhoben, der Betroffene innerhalb von 24 Stunden geladen und sofort vor einem Strafrichter oder einem Schöffengericht verhandelt werden. Laut Uebele hat sich die Zahl der Anträge bei den Amtsgerichten auf einem Niveau zwischen 400 bis 700 Fällen bewegt.
Die in der Strafprozessordnung vorgesehene Möglichkeit der schnelleren und konsequenteren Verfolgung einfacher Straftaten war früher kaum angewandt worden. Uebeles Vorgänger hatte die Staatsanwaltschaften im Herbst 2018 dann angewiesen, sie stärker zu nutzen, damit die Strafe auf dem Fuß folgt. Für das beschleunigte Verfahren kommt grundsätzlich jedes Delikt mit geringem oder mittleren Schuldgehalt für das beschleunigte Verfahren in Betracht - von Ladendiebstahl bis Drogenhandel.
2018 wurden nach Ministeriumsangaben bei den Amtsgerichten 122 Fälle in dieser Form verhandelt, 2020 waren es 514. Im Jahr darauf lag die Zahl dieser Verfahren mit 402 schon darunter. Für das vergangene Jahr stehen 328 zu Buche - die meisten davon in den Amtsgerichten Zwickau, Dresden und Leipzig.