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136.000 Euro aus DDR-Zeiten 136.000 Euro aus DDR-Zeiten: Dagmar Frederic verliert Erbschaftsprozess

04.04.2014, 16:54

Frankfurt (Oder) - Die Entertainerin Dagmar Frederic hat einen Erbschaftsprozess verloren. Die 68-jährige Sängerin müsse rund 136 000 Euro aus dem Erbe der Witwe eines früheren Vize-Kulturministers der DDR an den Staat zahlen, entschied das Landgericht Frankfurt (Oder) am Freitag. Dazu kommen nach Berechnungen eines Gerichtssprechers etwa 40 000 Euro an Zinsen. Das Geld stammt von der Witwe, deren Vermögen Frederic ursprünglich treuhänderisch verwaltet hatte. Das Urteil in dem Zivilprozess stützte sich auf zwei Gutachten, die der mittlerweile verstorbenen Witwe aufgrund von Demenz die Geschäftsfähigkeit absprachen. Da keine Erben bekannt sind, sieht sich der Staat als rechtmäßiger Erbe. Außerdem muss Frederic die Kosten des Verfahrens tragen.

Anders als zum Auftakt des Prozesses war Frederic persönlich erschienen. Sie sei „fassungslos“, sagte sie im Anschluss vor Journalisten. Eigentlich habe sie einen Schlussstrich setzen und den Richterspruch annehmen wollen. Dass der verwirrte Zustand ihrer „Vize-Mutter“ laut Urteilsbegründung „offensichtlich erkennbar“ gewesen sei, könne sie aber nicht so stehen lassen. „Das ist einfach nicht wahr“, sagte sie. Sie müsse nun abwägen, ob sie in Berufung gehen wolle. Frederic zweifelt die Gutachten an.

Die Frist für eine mögliche Berufung beträgt vier Wochen. Dann müsste sich das Brandenburgische Oberlandesgericht mit dem Fall befassen. Der Erbstreit beschäftigt seit Jahren die Justiz und hatte immer wieder für Aufregung gesorgt. Vor Beginn des aktuellen Prozesses hatte es eine Morddrohung gegen den Kläger-Anwalt gegeben. (dpa)