100.000 Euro-Erbschaft 100.000 Euro-Erbschaft: Dagmar Frederic beschäftigt erneut die Justiz

Frankfurt (Oder)/dpa - Der Erbstreit der Entertainerin Dagmar Frederic geht in eine neue Runde. Am Dienstag (4. März) prüft das Landgericht Frankfurt (Oder) den Fall. Der Staat fordert 100.000 Euro von Frederic zurück. Das Geld stammt von der Witwe eines früheren Vize-Kulturministers der DDR, dessen Vermögen die Sängerin ursprünglich treuhänderisch verwaltet hatte. Der Staat sieht sich als rechtmäßiger Erbe und fordert die Summe ein. Hintergrund ist eine Entscheidung des Kammergerichts von 2012. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die Witwe seinerzeit geschäftsfähig war.
Frederic sieht sich zu Unrecht seit Jahren beschuldigt. „Ich bin so verbittert, dass immer wieder ausgespart wird, dass es meine Vize-Familie war, um die es geht“, sagte Frederic im Vorfeld des Prozesses der Nachrichtenagentur dpa. Noch zu Lebzeiten soll die Frau der Sängerin 100.000 Euro geschenkt haben. „Es stimmt einfach nicht, dass sie dement war“, so Frederic.
"Es ist noch unklar, ob es Erben gibt"
Die Gegenseite bezweifelt jedoch, dass die Frau testierfähig war. Inzwischen liegt ein Gutachten zu ihrer Geschäftsfähigkeit vor, berichtete Kläger-Anwalt Christoph C. Paul. Der Jurist vertritt den von einem Berliner Gericht eingesetzten Nachlasspfleger. „Es ist noch unklar, ob es Erben gibt“, so Paul. Bislang sieht sich der Staat als rechtmäßiger Erbe.
Bisheriger Höhepunkt in dem Streit sind Morddrohungen gegen den Kläger-Anwalt. Paul erhielt in der vergangenen Woche ein anonymes Fax. Paul wurde aufgefordert, dem Verhandlungstermin fern zu bleiben. „An den Winkeladvokaten - Rechtsverdreher Paul. Es ist besser wenn du am 4.3. nicht nach Frankfurt kommst“, heißt es dort nach Angaben des Juristen. Der Text ende mit den Worten: „Eine Ladung Blei ist auf deinen Kopf gerichtet.“
Dem Landgericht liegt das Schreiben vor. „Es werden angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen“, kündigte ein Gerichtssprecher an. Aus Sicht des Gerichts ist bei dem Termin nicht viel Neues zu erwarten. Eine Entscheidung werde in der Regel erst drei Wochen nach der Verhandlung verkündet, sagte der Sprecher. Das persönliche Erscheinen von Kläger und Gegnerin hat die Vorsitzende Richterin Maike Imig nicht angeordnet. Sängerin Frederic kündigte jedoch im Vorfeld an, zum Prozess kommen zu wollen.