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  7. Landtag Sachsen-Anhalt: Nur CDU zahlt Top-Abgeordneten Extra-Geld

Extra-Geld CDU zahlt als einzige Fraktion Zusatzgelder an Abgeordnete

Einige Politiker im Landtag erhalten wegen zusätzlicher Aufgaben mehr Geld als andere. Doch wer darf das und wer nicht? In Sachsen-Anhalt handhaben das die Fraktionen im Parlament unterschiedlich. Der Rechnungshof bezieht dazu klar Position.

Von dpa 10.07.2023, 03:10
Blick in den Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt. Abgeordnete der CDU erhalten zum Teil mehr Geld als ihre Kollegen der anderen Parteien. 
Blick in den Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt. Abgeordnete der CDU erhalten zum Teil mehr Geld als ihre Kollegen der anderen Parteien.  Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild

Magdeburg - Im Landtag von Sachsen-Anhalt steht die CDU-Fraktion bei der Zahlung von Zusatzgeldern allein da. Wie Recherchen der Deutschen Presse-Agentur ergaben, zahlt ausschließlich die CDU Zulagen an ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, ihre stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin sowie an ihre fachpolitischen Sprecher. Alle anderen Landtagsfraktionen erklärten auf Anfrage, sie würden solche Zulagen nicht zahlen.

Die Praxis der Christdemokraten ist im Landtag umstritten. Fraktionsvize Frank Bommersbach und die stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin, Sandra Hietel-Heuer, erhalten laut Mitgliedern der Fraktion zusätzlich zu ihrer Abgeordnetenentschädigung einen dreistelligen Betrag pro Monat. Außerdem sollen auch die Leiter der Arbeitsgruppen eine solche Zulage bekommen.

CDU-Fraktion äußert sich nicht zu Zulagen für Spitzen-Abgeordnete im Landtag

Die CDU-Fraktion hat sich bislang öffentlich nicht geäußert, wie lange diese Gelder schon gezahlt werden und in welcher Höhe. Auf Anfrage hieß es, es handele sich dabei um Fraktionsinterna, welche man momentan unbeantwortet lassen wolle. Das Thema war bekannt geworden, weil die Zulagen angehoben werden sollten.

Der CDU-Abgeordnete Alexander Räuscher hatte sich in der Fraktion dagegen gewandt und erklärt, dass man dazu zunächst eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs einholen sollte. Bommersbach sorgte daraufhin bei einer öffentlichen Veranstaltung für einen Vorfall, den Räuscher als „Eklat“ bezeichnete. Dabei forderte der Vize-Fraktionschef Räuscher lautstark zum Einlenken auf.

Laut dem Abgeordnetengesetz ist die Zahlung von Funktionszulagen an Fraktionschefs und Parlamentarische Geschäftsführer zulässig. Fraktionsvorsitzende können 100 Prozent Zulage bekommen, Parlamentarische Geschäftsführer 60 Prozent. Seit dem 1. Juli 2023 liegt die Entschädigung bei 7797,69 Euro, die Chefs können also das Doppelte erhalten.

Zulagen für Fraktionsspitze: Landesrechnungshof mit großen Bedenken

Die FDP setze diese gesetzlichen Vorgaben um, sagte ein Sprecher der Landtagsfraktion. „Es werden darüber hinaus keinerlei Zulagen gezahlt.“ Der stellvertretende Vorsitzende erhalte keine Zulage, auch nicht im Vertretungsfall, betonte er. So bestätigten es auch SPD, Grüne und Linke jeweils für sich.

Bei der AfD gibt es die Besonderheit, dass sich zwei Fraktionsvorsitzende die Zulage zur Hälfte teilen. Aber auch dort bekommen Vizechefs nach Angaben eines Sprechers keine zusätzlichen Zahlungen.

Der Landesrechnungshof hält derartige Zulagen an Stellvertreter für „gar nicht vereinbar“ mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt. Zahlungen von Mehraufwandsentschädigungen an Arbeitsgruppenvorsitzende der Fraktion sowie an die Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden oder des Parlamentarischen Geschäftsführers seien „verfassungsrechtlich sehr bedenklich“, hieß es. Das hat die Behörde der CDU-Landtagsfraktion auch mitgeteilt.

Die Landtagsverwaltung wollte die Praxis der Christdemokraten nicht bewerten. Die Fraktionen seien selbstständige und unabhängige Gliederungen des Landtages, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet seien, hieß es auf Anfrage.

Die Fraktionen seien gegenüber dem Präsidenten und der Landtagsverwaltung unabhängig und weisungsfrei. „Deshalb ist das Verhalten von Fraktionen einer Bewertung durch die Landtagsverwaltung entzogen.“