Zehn Jahre danach Zehn Jahre danach: Mann gesteht Sexualmord an Maria in Haldensleben

Magdeburg/dpa/MZ/cis. - Der Sexualmord an der siebenjährigen Maria Juhl aus Haldenslebenist nach fast zehn Jahren mit Hilfe eines genetischen Vergleichs aufgeklärt worden. Ein 48-jähriger Mann wurde festgenommen undhat das Verbrechen vom November 1995 in allen Details gestanden, erklärte am Freitag der Leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers in Magdeburg. Auf seine Spur kamen die Ermittler mit einemMassen-Speicheltest, bei dem 2400 Männer aus der Region Haldensleben eine Probe abgeben mussten. Ein Abgleich mit DNA-Spuren zweier Haare vom damaligen Tatort brachte den Erfolg.
Das Mädchen war auf dem Schulweg entführt,sexuell missbraucht und ermordet worden. DieLeiche wurde zwölf Tage später gefunden. LautJaspers missbrauchte der Täter sein Opferunvorstellbar brutal. Dann habe er das Kindermordet, um die Tat zu verschleiern. Beidem 48-jährigen Mann handelt es sich um einenArbeitslosen. Er gab an, "zu 50 Prozent geistigbehindert" zu sein sowie mehrere Jahre inNerven-Heilanstalten verbracht zu haben. Außerdemhabe er schon zu DDR-Zeiten ein Kind missbraucht.
Die Mutter des getöteten Mädchens reagiertemit Genugtuung und Erleichterung auf die Aufklärungdes Mordes. Der Fall fachte unterdessen dieDebatte um eine Ausweitung von Gentests wiederan. Innenminister Klaus Jeziorsky und JustizministerCurt Becker (beide CDU) plädierten dafür,DNA-Analysen mit Fingerabdrücken ohne Einschränkunggleichzusetzen.
Für eine DNA-Analyse ist bislang grundsätzlichdie Anordnung eines Richters erforderlich.Ab November entfällt diese Vorgabe bei derSammlung von anonymen Spuren sowie im Fallder Zustimmung eines Beschuldigten. Zudemist die DNA-Analyse auch bei einfachen Straftatenzulässig, wenn Wiederholungsgefahr besteht.
Harald von Bose, Landes-Datenschutzbeauftragter,äußerte indes Bedenken gegen eine Ausweitungvon Gentests. "Bei Massen-Speicheltests bleibenbei der Freiwilligkeit oft Zweifel". SpektakuläreErmittlungserfolge sollten zudem "nicht fürdie allgemeine Diskussion genutzt werden".Oft reiche bei der Aufklärung geltendes Recht,so von Bose.