Wissenschaftler Wissenschaftler: Holtmann: Natürlich war die DDR ein Unrechtsstaat
Halle/MZ. - Dem demokratischen Rechtsstaat sei eine Reihe von Strukturmerkmalen zuzuordnen, die in einem Unrechtsstaat nicht vorhanden seien oder missachtet würden. Dazu zählen neben freien Wahlen, Rede- und Reisefreiheit und einer Unabhängigkeit der Medien vor allem die Gewaltenteilung mit unabhängigen Richtern und einer unbeeinflussbaren Rechtsprechung und -anwendung. "Wenn man das alles betrachtet, wird klar, dass die DDR kein Rechtsstaat war, sie war ein Unrechtsstaat", so Holtmann. Die DDR habe zwar auch formales Recht umgesetzt, wie andere Diktaturen auch. Doch dieses Recht habe keine demokratische Legitimation gehabt, noch war die rechtsstaatliche Anwendung von Gesetzen abgesichert. Holtmann warnte davor, die Definition des Unrechtsstaates gegen persönliche, positive Wahrnehmungen aufzuwiegen: "Das kann man nicht. Wer so argumentiert, begibt sich auf den Weg der Systemverharmlosung." Die Grenze zwischen Rechts- und Unrechtsstaat sei klar definiert.