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Netzbetreiber aus Halle Intelligente Stromzähler: Gericht stoppt hohe Preise von Mitnetz

Für den Einbau intelligenter Stromzähler verlangte Mitnetz bis zu 884 Euro. Richter aus Halle haben das nun untersagt. Der Netzbetreiber hat sein Gebührensystem neu gestaltet.

Von Steffen Höhne 19.09.2025, 16:48
Ein Techniker installiert einen intelligenten Stromzähler.
Ein Techniker installiert einen intelligenten Stromzähler. Foto: Markus Scholz/dpa

Halle/MZ. - Der große ostdeutsche Energieversorger Envia-M will sein Energienetz intelligent machen. Das Angebot und die Nachfrage nach Strom sollen besser gesteuert werden. Dafür sind intelligente Stromzähler, in der Fachsprache Smart Meter genannt, wichtig. Die Envia-M-Tochter Mitnetz ist für die schrittweise Einführung in den ländlichen Regionen im Süden Sachsen-Anhalts verantwortlich.

Gericht: Keine Belege für hohe Kosten durch Einbau

Wer auf Kundenwunsch einen Smart Meter wollte, den hat der Netzbetreiber jedoch abkassiert. So sieht es zumindest die Verbraucherzentrale Bundesverband, das Landgericht Halle ist dem gefolgt. Die Richter haben der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom) untersagt, für den gewünschten Einbau eines intelligenten Messsystems Preise von bis zu 884 Euro von Kunden zu verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Wer sich freiwillig für einen Smart Meter entscheidet, darf nicht mit überhöhten und völlig unangemessenen Preisen für den Einbau konfrontiert werden“, kommentiert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), die Entscheidung. „Das Urteil sendet ein klares Signal an die Branche, für den gewünschten Einbau der Geräte ausschließlich angemessene Preise abzurufen.“

Wozu die intelligenten Stromzähler notwendig sind

Seit Januar 2025 können Stromkunden laut Verbraucherzentrale auf eigenen Wunsch ihren Stromzähler gegen einen Smart Meter austauschen lassen – gegen ein Entgelt. Wer etwa einen dynamischen Stromtarif nutzen will, benötigt die neuen Stromzähler. Über die Stromzähler lassen sich auch Stromfresser im Haushalt identifizieren. Sie sind notwendig, um etwa Solaranlagen zu betreiben. Für den Einbau ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber verantwortlich.

„Das Urteil sendet ein klares Signal an die Branche“, sagt Verbraucherschützerin Ramona Pop.
„Das Urteil sendet ein klares Signal an die Branche“, sagt Verbraucherschützerin Ramona Pop.
Foto: Britta Pedersen/dpa

Laut Preisblatt des Anbieters sollte ein gewünschter Smart-Meter-Einbau im Januar 2025 genau 883,86 Euro kosten, wenn der Stromverbrauch im Jahr bei unter 3.000 Kilowattstunden liegt, ansonsten 643,86 Euro. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale. In dem dazugehörigen Gesetz wird ein Preis von 30 Euro vermutet, er wurde aber nicht genau festgelegt. Inzwischen wurde das Gesetz angepasst und als vermuteter Preis werden 100 Euro angenommen.

Laut dem Urteil der halleschen Richter hat Mitnetz nicht dargelegt, wie sich der Preis von 884 Euro zusammensetzt. Laut Urteil belegt Mitnetz selbst „die Unangemessenheit ihrer zuvor geforderten Beiträge“. Denn in einem neuen Preisblatt ab dem 25. Februar 2025 verlangt Mitnetz nur noch knapp 100 Euro für die Einbauleistung auf Kundenwunsch. Wird der Smart Meter von Mitnetz selbstständig eingebaut, belaufen sich die Einmalkosten laut Preistabelle im Internet lediglich auf 40 Euro.

So begründet Mitnetz seine Preise

Die MZ fragte bei Mitnetz nach: Warum wurden zunächst mehrere hundert Euro Einbaukosten verlangt? Darauf teilte eine Firmensprecherin mit: „Die Kunden sind frei in der Wahl ihres Messstellenbetreibers. Für alle Zusatzleistungen kann ein angemessenes Entgelt durch die Messstellenbetreiber erhoben werden. Wenn ein Kunde den Einbau eines intelligenten Messsystems auf eigenen Wunsch veranlasst, variieren die Entgelte fallabhängig. Diese Entgelte basieren auf den tatsächlichen und nachweisbaren Kosten.“

Die Preisänderung am 25. Februar begründet Mitnetz damit, dass sich der Preis nun aus „einem Einmalentgelt und einem jährlichen Zusatzentgelt“ zusammensetzt. „Das Zusammenspiel beider Entgeltbestandteile für den optionalen Einbaufall bildet den als rechtmäßig zu beurteilenden Preis“, teilt Mitnetz förmlich mit. Offenbar holt sich das Unternehmen nun in Raten das Geld, was nicht im Sinne der Verbraucherschützer sein dürfte.

Weitere Klagen gegen Netzbetreiber laufen

Laut Verbraucherzentrale haben etliche Netzbetreiber noch unangemessen hohe Preise. So laufen auch Klagen gegen die Westnetz GmbH (NRW), die den Angaben zufolge knapp 1.000 Euro für den Einbau auf Kundenwunsch verlangt, und die LEW Verteilnetz GmbH (Bayern), die ein jährliches Zusatzentgelt in Höhe von 68,16 Euro für die Installation verlangt. Laut einem vzbv-Sprecher sollten die Kunden sehr genau darauf achten, wie hoch die einmaligen und jährlichen Entgelte ausfallen.