Wirbel um Ex-Staatssekretär Heiko Geue Wirbel um Ex-Staatssekretär Heiko Geue: Privatfahrten auf Staatskosten?

Magdeburg - Heiko Geue ist mittlerweile bei Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (beide SPD) untergekommen.
Transparenz und Kontrolle der Staatstätigkeit soll das Informationszugangs-gesetz in Sachsen-Anhalt ermöglichen. Damit ist geregelt, dass jeder Bürger auf Antrag Zugang zu amtlichen Informationen des Landes und der Kommunen erhalten kann. Behörden können Auskunft und Akteneinsicht verweigern, wenn etwa die öffentliche Sicherheit gefährdet würde oder die Beratung von Behörden gestört. Antragsteller können allerdings auch bei einer Ablehnung Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden. Bei einer Ablehnung kann der Betroffene den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit als Vermittler einschalten und den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht einschlagen.
Geue leitet in deren Ministerium die Zentralabteilung - zuständig für alles Organisatorische. Und damit auch für die Nutzung von Dienstwagen und das Führen von Fahrtenbüchern. Ein Thema, das Geue bereits in seiner Zeit als Finanzstaatssekretär in Sachsen-Anhalt 2011 und 2012 umtrieb, wenn auch aus anderen Gründen.
Für Geue wäre es praktisch gewesen, wenn er seinen Dienstwagen auch für private Fahrten außerhalb Sachsen-Anhalts hätte kostenlos nutzen können. Der 49-Jährige hat zwar immer bestritten, private Fahrten in dienstliche umdeklariert zu haben. Doch der MZ lagen ernstzunehmende Hinweise vor, daran zu zweifeln. Das Finanzministerium hätte die Vorwürfe sehr einfach aus der Welt schaffen können - indem es einen Blick in Geues Fahrtenbücher zugelassen hätte.
Ministerium lehnt Anfrage ab
Aus denen dürfte hervorgehen, ob Geues Fahrten zwischen seiner Wohnung in Berlin und dem Ministerium in Magdeburg als private deklariert waren - oder eben nicht. Doch diese Anfrage der MZ lehnt das Ministerium seit über zwei Jahren ab, obwohl das Informationszugangsgesetz des Landes etwas anderes vorschreibt.
Zwischenzeitlich hatten die Vorwürfe auch zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Geue und einen Abteilungsleiter im Ministerium geführt - ausgelöst durch eine anonyme Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg stellte die Verfahren wegen Betruges und Untreue jedoch ein - ohne Details zu den Ermittlungen zu nennen. Geue war zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr im Landesdienst tätig. Doch die Art seines Abgangs in Magdeburg war eine, die ein weiteres Schlaglicht auf die persönlichen Prioritäten des Finanzfachmanns wirft: Ende 2012 beurlaubte sein Staatssekretärskollege Jörg Felgner (SPD) ihn, damit Geue als Wahlkampfmanager für SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück nach Berlin gehen konnte.
Geue hätte so nach einem SPD-Scheitern bei der Wahl nach Sachsen-Anhalt zurückkehren können, zeitgleich wären seine Pensionsansprüche weiter gewachsen. Daran gab es aus der Landespolitik und vom damaligen Rechnungshofspräsidenten Ralf Seibicke massive Kritik.
Am Ende kamen Rechtsexperten des Landtages zum Schluss, dass Geues Beurlaubung nicht rechtmäßig gewesen sei. Denn: Ein Landesbeamter dürfe nicht für eine einzelne Partei Wahlkampf machen. Das war dann auch für Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) zu viel: Wegen eines „gestörten Vertrauensverhältnisses“ wurde Geue offiziell in den Ruhestand versetzt. (mz)