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Vogelgrippe Vogelgrippe: Manche Hühner dürfen nur auf Antrag raus

12.05.2006, 18:24
Hinter einer verschlossenen Stalltür stehen Hühner auf einem Geflügelhof. (Foto: dpa)
Hinter einer verschlossenen Stalltür stehen Hühner auf einem Geflügelhof. (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Magdeburg/MZ/hk. - Dazu zählen Gebiete in der Nähe von Saale, Elbe und Schwarzer Elster sowie am Stausee Kelbra (Landkreis Sangerhausen).

Entgegen ersten Meldungen haben sich diese Gebiete teilweise deutlich verändert. Dort dürfen Hühner, Gänse, Enten und andere Geflügelarten erst nach einem Antrag bei den Landkreisen unter strengen Auflagen oder aber überhaupt nicht ins Freie.

Landkreis Wittenberg: Stallpflicht entlang der Flussläufe von Elbe und Schwarzer Elster mit den Überschwemmungsgebieten innerhalb der Hauptdeiche.

Landkreis Sangerhausen: Stallpflicht um den Stausee Kelbra inklusive einer 1 000-Meter-Zone.

Landkreis Bitterfeld: Stallpflicht in Jeßnitz, Muldenstein, Thurland (OT Kleinleipzig) sowie in Teilen von Greppin, Bobbau, Raguhn, Altjeßnitz und Schierau. In Thurland und Retzau kann die Stallpflicht auch nicht per Antrag aufgehoben werden.

Landkreis Quedlinburg: Stallpflicht in Quedlinburg und Münchenhof.

Landkreis Köthen: Stallpflicht in Pfaffendorf, Baasdorf, Rosefeld, Libbesdorf, Chörau, Reppichau.

Dessau: Stallpflicht in den Ortsteilen Mosigkau und Kochstedt.

Halle: Stallpflicht nur in den Restriktionszonen der Vogelschutzgebiete an der Saale.

Der Kreis Anhalt-Zerbst und der Saalkreis haben dem Agrarministerium nur gemeldet, dass die Stallpflicht in einem Drittel (Anhalt-Zerbst) bzw. 20 Prozent (Saalkreis) des Kreisgebietes nicht aufgehoben werden kann. Keine Meldungen gibt es aus Merseburg-Querfurt und dem Jerichower Land.