Störung der Totenruhe Urne ausgegraben: 58-Jähriger vom Amtsgericht Nordhausen zur Zahlung von 1.500 Euro verurteilt

Nordhausen - Er grub die Urne seiner verstorbenen Mutter auf dem Friedhof aus und stellte sie ins Regal seiner Gartenlaube: Dafür muss ein Mann aus dem Kreis Nordhausen 1500 Euro an einen Hospizdienst zahlen. Das Amtsgericht Nordhausen stellte am Freitag das Strafverfahren wegen Störung der Totenruhe gegen Auflagen ein.
Der letzte Wille der Mutter
Der 58-Jährige hatte zu Prozessbeginn erstmals zugegeben, im Oktober 2015 in Bleicherode die sterblichen Überreste der 89-Jährigen ausgegraben zu haben. Er habe den angeblich letzten Willen seiner Mutter erfüllen und sie in Ilfeld beerdigen wollen. Außerdem habe er nichts vom Beerdigungstermin gewusst, hatte er moniert.
Eine erste Urnenbeisetzung hatte der Mann per einstweiliger Verfügung zunächst verhindert. Ende Oktober 2015 hatte er dann abends mit einer Schaufel die Urne ausgegraben und in die Gartenlaube gebracht. Dort wurde sie von der Polizei bei einer Durchsuchung gefunden. „Die Verfahrenseinstellung ist keine Billigung dessen, was Sie gemacht haben“, betonte Richter Henning Horstmeier. Der 58-Jährige müsse auch die Kosten für die bereits erfolgte erneute Beerdigung bezahlen. (dpa)